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Landkreis sucht Jugendschöffen

01.02.2018 | Stand 25.07.2023, 2:42 Uhr
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Für Jugendliche und Heranwachsende, die sich vor Gericht verantworten müssen, sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig.

FREISING Dem Richter werden dabei Jugendschöffen zur Seite gestellt. Sie sind den Berufsrichtern im Allgemeinen gleichgestellt. Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 muss der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Freising 40 Personen vorschlagen, die sich als ehrenamtliche Jugendschöffen zur Verfügung stellen.

Im Amt für Jugend und Familie Freising wird derzeit eine Bewerbungsliste erstellt. Wer Interesse hat, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Landkreis Freising wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein.

Die Bewerbungen werden bis 2. März 2018 gesammelt und anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellen wird. Nach einer einwöchigen öffentlichen Auslegungsfrist wird sie an das Amtsgericht weitergeleitet. Wenn möglich sollten Bürgerinnen und Bürger aus allen Kreisen der Bevölkerung für dieses Ehrenamt bereitstehen, je zur Hälfte Frauen und Männer.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Schöffen erfordert die Tätigkeit als Jugendschöffe erzieherische Fähigkeiten und Erfahrung in der Jugenderziehung. In der Regel ergibt sich diese aus beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Erziehungs- und Jugendarbeit, Engagement im schulischen Bereich oder privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Insbesondere sind Eltern und Ausbilder erwünscht. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Wichtig sind ferner soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen.

Schöffen werden für fünf Jahre berufen, die nächste Amtsperiode erstreckt sich von 2019 bis 2023. Jeder Schöffe wird voraussichtlich höchstens an zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen, die Teilnahme ist verpflichtend.

Wer dieses Ehrenamtes übernehmen möchte, kann sich bis spätestens 2. März im Landratsamt beim Amt für Jugend und Familie (85356 Freising, Landshuter Str. 31, 2.Stock Altbau, Zi. 232) bewerben. Ansprechpartnerin ist Josefa Hahn (Tel.: 08161/600-253, E-Mail: amtjugendfamilie@kreis-fs.de). Das Bewerbungsformular mit Informa¬tionsblatt kann auch unter www.kreis-freising.de im Bereich „Amt für Jugend und Familie“ heruntergeladen werden.

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