Bedarfszuweisung:
Landkreis erhält 800.000 Euro vom Freistaat

10.07.2017 | Stand 13.09.2023, 0:26 Uhr
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„Der Freistaat Bayern unterstützt den Landkreis dieses Jahr mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von 800.000 Euro“, freut sich Landtagsabgeordnete Reserl Sem.

ROTTAL-INN Diese Information bekam Sem von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder. 2015 waren es noch 200.000 Euro. Die Gründe für die Bedarfszuweisungen sind in ganz Bayern verschieden. Rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Sonderbelastungen oder länger andauernde Schwierigkeiten können darüber ausgeglichen werden. Sem: „Immer wieder vorkommende Beispiele sind Ausfälle von Gewerbesteuer, Hochwasserkatastrophen oder etwa freiwillige Gemeindezuschüsse. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfszuweisungen für strukturelle Härten, die ihren Ursprung in der Bevölkerungsentwicklung haben.“

In diesem Jahr hat der Freistaat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen um 30 Millionen Euro auf landesweit 150 Millionen Euro erhöht. Das ist erneut eine Steigerung im Vergleich zum vergangenen Jahr. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit vier Jahren auch so genannte "Stabilisierungshilfen" bewilligt. Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden. Dort sitzen das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände.

„Es kann einer Kommune ganz schnell passieren, auf solche Sondermittel angewiesen zu sein. Ich freue mich sehr, dass der Freistaat die betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht im Regen stehen lässt“, so Sem.  

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