Über 200.000 Euro für einen guten Zweck
Landgericht unterstützt gemeinnützige Einrichtungen

08.07.2017 | Stand 01.08.2023, 20:13 Uhr
−Foto: n/a

Das Landgericht Landshut und die zu seinem Bezirk gehörenden Amtsgerichte haben im Jahr 2013 gemeinnützigen Einrichtungen Bußgelder in Höhe von 208.315 Euro zukommen lassen.

LANDSHUT Wenn in einem Strafverfahren eine Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängt wird, erhält der Verurteilte in vielen Fällen auch die Auflage, ein Bußgeld zu zahlen. Daneben wird in Fällen der Kleinkriminalität häufig eine Geldstrafe festgesetzt – vor allem wenn der Schaden gering ist. Meist werden die Straftäter dann angewiesen, die Geldbeträge zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. Auf diese Weise haben gemeinnützige Einrichtungen aus den Bezirken Eggenfelden, Erding, Freising, Landau/Isar und Landshut im Jahr 2013 über 200.000 Euro erhalten.

Insgesamt waren im Jahr 2013 178 solcher regionaler Einrichtungen beim Landgericht Landshut registriert. 48 davon sind Gelder zugewiesen worden. Davon erhielten 40 Beträge von über 1.000 Euro. Schwerpunktmäßig handelte es sich dabei um Einrichtungen aus den Bereichen Bewährungshilfe, Rehabilitation und Kinder- und Jugendförderung. Die Auswahl des Empfängers des Geldbetrages wird von den zuständigen Richtern und Staatsanwälten bei der Festsetzung der Geldauflage getroffen.

Landgerichtspräsident Heinz-Peter Mair (Foto) hat zu dieser Angelegenheit gesagt: "Die Justiz hat auch 2013 wieder einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung gemeinnütziger Einrichtungen aus der Region geleistet."

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