Ab 24. Januar 2018
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes geht in die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

19.01.2018 | Stand 24.07.2023, 17:55 Uhr
−Foto: n/a

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase circa 38.000 Beteiligungen eingegangen.

REGENSBURG Am 24. Januar beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Ab dem 24. Januar 2018 bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergrund und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter der Mail-Adresse lap@eba.bund.de oder postalisch an die genannte Adresse gerichtet werden.

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