Neue Brücke
Kreisstraße CHA2 bei Schachendorf wieder für den Verkehr freigegeben

03.12.2020 | Stand 20.07.2023, 22:55 Uhr
−Foto: n/a

Die Kreisstraße CHA2 bei Schachendorf (Stadt Cham) ist nach erfolgter Sanierung ab sofort wieder für den Verkehr freigegeben.

Cham. Landrat Franz Löffler freut sich, dass damit eine der meistbefahrenen Kreisstraßen wieder auf dem neuesten technischen Stand ist: „Straßen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Infrastruktur. Dies gilt nicht nur Bundes- und Staatsstraßen, sondern auch für Kreisstraßen als Zubringer zum überörtlichen Verkehrsnetz. Dieser Funktion wird die CHA2 jetzt wieder in vollem Umfang gerecht. Die bisherige Beschränkung auf 30 Tonnen Gesamtgewicht konnte zurückgenommen werden. Damit wurde auch eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreicht.“

Die alte Brücke aus dem Jahr 1954 hatte erhebliche Mängel sowohl am Konstruktionsbeton als auch bei den Widerlagern und dem Überbau, so dass ein Ersatzneubau notwendig wurde. Die Restarbeiten wurden im November abgeschlossen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Kreisstraße CHA2 wurde der Verkehr während der fünfmonatigen Bauzeit über eine provisorische Umfahrung umgeleitet. Ein neues Bauwerk überführt jetzt im Zuge der Kreisstraße CHA2 den Haidbach beim Chamer Ortsteil Schachendorf.

Die Bauarbeiten wurden von der Firma Herbert Dankerl, Cham-Selling, ausgeführt. Die Gesamtkosten von 785.000 Euro werden durch den Freistaat Bayern mit circa 44 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Das neue Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 3,65 Metern ist eine Einfeld-Stahlbeton-Rahmenkonstruktion mit einer Flachgründung auf entsprechendem Bodenaustausch. Die Brückenkonstruktion besteht aus Widerlager und Überbau mit Kappen. Die Kappen haben beidseitig einen gleichen Überstand über die Widerlager. Die Fahrbahn wurde beidseits auf einer Länge von circa 30 Meter (Ostseite) bzw. 60 Mete (Westseite) ab Kappenende angepasst. Die Fahrbahnbreite auf dem Bauwerk wurde von 6,45 Meter (alt) auf 7,50 Meter verbreitert. Die lichte Weite des Bauwerks wurde gegenüber dem Bestand nicht verändert. Alle wesentlichen Bestandsmaße sowie der Querungswinkel blieben gegenüber dem Bestandsbauwerk unverändert.

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