Justiz
Krasses Urteil: Iraner aus Regensburg droht Abschiebung in Unrechtsregime

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 20:51 Uhr
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Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat ein krasses Urteil gefällt. Kaum ein Regime ist so unberechenbar wie das des iranischen Gottesstaates. Dorthin aber soll ein Mann abgeschoben werden, der in Regensburg am Protestcamp am Neupfarrplatz teilnahm.

REGENSBURG Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage eines iranischen Asylbewerbers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sowie von Abschiebungshindernissen mit Urteil vom 21. August 2012 als unbegründet abgewiesen. Der Kläger war unter anderem als Teilnehmer am Hungerstreik im Würzburger Protestcamp sowie als Teilnehmer am Protestcamp iranischer Flüchtlinge in Regensburg in Erscheinung getreten.

Für das Gericht war aus dem Vorbringen des Klägers eine für ihn vor seiner Ausreise aus dem Iran bestehende individuelle Verfolgungssituation nicht zu erkennen. Auch sah das Gericht die im Verfahren vorgetragene exilpolitische Tätigkeit des Klägers in Deutschland nicht als ausreichend an, um die Annahme zu begründen, dass er bei einer Rückkehr in sein Heimatland mit erheblicher Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen durch den iranischen Staat zu befürchten hat. Im Übrigen baut das Verhalten des Klägers nach Auffassung der Richter nicht auf einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung oder Ausrichtung auf.

Dabei handelt es sich beim Iran um einen der größten Unrechtsstaaten dieser Welt. Wie die Richter unter diesen Bedingungen ein solches Urteil fällen konnten, bleibt unverständlich. Im Iran droht Oppositionellen die Todesstrafe – offenbar ist dies aber nicht bis zu den Juristen des Regensburger Verwaltungsgerichts vorgedrungen.

Weiter heißt es von Seiten des Gerichts: „Ein in der Person des Klägers vorliegendes Abschiebungshindernis wurde mangels hinreichender exilpolitischer Exponierung vom Gericht ebenfalls nicht erkannt. Gegen das Urteil kannAntrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden.” 

Regensburg