Rein oder raus?
Kosovare will Asylantrag zurück ziehen, weil er nicht automatisch arbeiten darf

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 18:51 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei Flughafen München

Dann lieber doch nicht: Weil er nicht automatisch eine Arbeitsgenehmigung bekam, wollte ein junger Kosovare seinen eben gestellten Asylantrag gleich wieder zurück ziehen.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Am vergangenen Samstag Abend (1. April) erschien ein Kosovare auf der Wache der Bundespolizei am Flughafen München. Nachdem ihm bei der Asylantragstellung mitgeteilt wurde, er müsse in eine Unterkunft und dürfe vorerst nicht arbeiten, wollte er wieder in seine Heimat zurück. Er sei der Annahme gewesen, mit der Asylantragstellung würde er auch eine Arbeitserlaubnis bekommen. Am Nachmittag versuchte bereits ein Albaner mit falschen Dokumenten von München nach Edinburgh zu reisen. Er fiel in der Kontrolle auf und wurde wieder zurück in seine Heimat geschickt.

Der 19-jährige junge Mann gab auf der Wache an, er sei am selben Tag mit einem LKW nach Deutschland geschleust worden. Unmittelbar nach Ankunft in Deutschland habe er sich bei der Aufnahmeeinrichtung in München gemeldet. Dort habe er seinen kosovarischen Personalausweis vorgelegt und ein Asylgesuch gestellt. Nach der Erfassung, der Aushändigung der Meldepapiere und der Abnahme des kosovarischen Ausweises habe man ihm gesagt, dass er während seines Asylverfahrens nicht arbeiten dürfe. Aus diesem Grunde wolle er jetzt zurück in den Kosovo. Asylgründe hätte er nicht. Er würde in seinem Heimatland nicht verfolgt, er habe nur angenommen, dass ein Asylantrag ihm die Möglichkeit eines Aufenthaltes und der Arbeitsvermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bedeuten würde. Da bei der Asylantragstellung sein Personalausweis abgenommen wurde, führe er ihn jetzt nicht mit und könne so nicht ausreisen. Der Kosovare kassierte eine Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthaltes und muss die Bundesrepublik unverzüglich verlassen.

Am Nachmittag versuchte ein 20-jähriger Albaner nach Edinburgh zu kommen. Bei der Passkontrolle legte er einen totalgefälschten italienischen Personalausweis vor. Dies fiel den eingesetzten Bundespolizisten sofort auf. Bei seiner Durchsuchung konnten sowohl sein gültiger albanischer Reisepass wie auch Personalausweis aufgefunden werden. Bei seiner Vernehmung gab der junge Mann an, die gefälschte italienische ID-Karte für 700 Euro in Verona von zwei Rumänen gekauft zu haben. Von dort aus sei er mit dem Bus nach München und wollte dann weiter mit dem Flugzeug nach Schottland, um dort seine Verlobte zu treffen. Er habe bereits fünf Jahre in London gearbeitet, dann sei sein Visum nicht verlängert worden und er musste Ende Januar Großbritannien verlassen. Dies sei jetzt der Versuch gewesen, zurückzukehren. Neben der Strafanzeige wegen Urkundenfälschung musste der Mann Deutschland wieder verlassen.

Erding