Moosach-Öffnung
Klarstellung von Landrat Josef Hauner

13.07.2018 | Stand 31.07.2023, 6:12 Uhr
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Der Freisinger Landrat wehrt sich gegen die Darstellung, das Landratsamt „sei Schuld“ an der Verzögerung der Moosach-Öffnung in der Stadt.

FREISING Landrat Hauner in einer Mitteilung an die Presse: „Die Freisinger Stadträte scheinen sich einig zu sein: Das Landratsamt Freising ist schuld an Verzögerungen bei der Verwirklichung der Stadtmoosachöffnung. Dabei greifen sie das Landratsamt Freising nicht nur in der Sache, sondern auch in persönlicher Hinsicht an. Deshalb bedarf es aus Sicht von Landrat Josef Hauner einer sachlichen Klarstellung:

Für die Verwirklichung der Stadtmoosachöffnung ist die Durchführung eines umfangreichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Mithilfe eines solchen Verfahrens werden sämtliche öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt sowie gegeneinander und untereinander abgewogen. Ziel ist es, dass am Ende des Verfahrens ein gerechtes Ergebnis steht, das auch für den Vorhabensträger, in diesem Fall die Stadt Freising, bestmögliche Rechtssicherheit bietet.

Ein solches Verfahren ist jedoch äußerst aufwendig. Es müssen zunächst die eingereichten Unterlagen geprüft werden. Anschließend können die erforderlichen Beteiligungen durchgeführt werden, indem die von der Planung betroffenen Fachstellen sowie die Öffentlichkeit von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden und ihnen Gelegenheit gegeben wird, die Unterlagen einzusehen. Anschließend besteht die Möglichkeit, fachliche Stellungnahmen oder Einwendungen zu erheben. Diese müssen anschließend ausgewertet und mit allen Betroffenen erörtert werden. Erst wenn alle Belange geklärt sind und keine Änderungen mehr an der Planung vorgenommen werden müssen, kann der Beschluss erlassen werden.

Nun liegt es auf der Hand, dass ein solches Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt und nicht innerhalb eines halben Jahres durchgeführt und abgeschlossen werden kann. Daher wird es sich bei der Mitteilung der Stadt, „für Herbst 2017 war der Planfeststellungsbeschluss angekündigt“, wohl um ein Versehen handeln. Insbesondere müssen für sämtliche Beteiligungen Mindestfristen eingehalten werden, um sich nicht wegen eines Verfahrensfehlers angreifbar zu machen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch zunächst unwichtig erscheinende, formale Anforderungen, wie beispielsweise die Unterzeichnung der Antragsunterlagen, unbedingt einzuhalten sind. Denn auch formelle Fehler können Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit des Beschlusses haben. Und natürlich müssen die Angaben zur Planung frei von Widersprüchlichkeiten sein. Schleichen sich beispielsweise in diesen beiden Punkten Fehler oder Ungenauigkeiten ein, kann dies durchaus eine Verzögerung zur Folge haben, die dann jedoch nicht der verfahrensführenden Behörde, also dem Landratsamt Freising, anzulasten sind.

Dem Landratsamt Freising ist durchaus bewusst, dass dieses Projekt für die Stadt Freising von großer Bedeutung ist – genau wie einige andere Vorhaben, die einer wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. Von besonderer und vordringlicher Bedeutung dürften dabei die Maßnahmen zum Hochwasserschutz sein, die ebenfalls ein wasserrechtliches Verfahren durchlaufen müssen. Hier muss das Landratsamt Freising, das nicht nur für die Stadt Freising, sondern für alle 24 Landkreisgemeinden zuständig ist, Prioritäten setzen, vor allem dann, wenn ein Antragsteller von mehreren Vorhaben, wie die Stadt Freising, auch auf Anforderung keine Priorisierung vornimmt – und es dürfte in diesem Zusammenhang nachvollziehbar sein, hier dem Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht beizumessen.

Unabhängig davon sollte es aus unserer Sicht vor allem im Sinne eines Antragstellers sein, dass auch bzw. vor allem bei großen und kostenintensiven Verfahren genau gearbeitet wird, um nicht am Ende eines aufwendigen Verfahrens mit Fehlern konfrontiert zu werden, die durch zeitlichen Druck entstanden sind und eine Unwirksamkeit des Beschlusses zur Folge haben könnten. Daher mag es zwar einfach erscheinen, dem Landratsamt gegenüber in der Öffentlichkeit die Schuld für etwaige Verzögerungen zu geben. Doch „einfach“ ist nicht immer richtig und leider oft zu kurz gedacht.“

Freising