Wegen Nicht-Zulassung auf Christkindlmarkt
Keine Einigung im Würstlgrill-Streit

11.07.2017 | Stand 01.08.2023, 12:02 Uhr
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Von wegen „staade“ oder gar fröhliche Weihnachtszeit: Im Zivilprozess um die Zulassung einer „Würstlgrillbude“ auf dem Weihnachtsmarkt gegen den Verschönerungsverein flogen vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts teilweise die Fetzen. Das Ergebnis: Eine gütliche Einigung scheiterte ebenso wie ein beinahe schon sicher stehender Vergleich. (Motivbild)

ERDING / LANDSHUT Der Standbetreiber hatte für seinen „Würstlgrill“ per einstweiliger Verfügung die Zulassung zum Weihnachtsmarkt erstritten, der Verschönerungsverein dagegen Einspruch eingelegt, so dass es vor Richter Tilmann Roß zur mündlichen Verhandlung kam, der zunächst rekapitulierte, dass der Grillbetreiber auf seine Bewerbung hin über Monate hinweg im Unklaren gelassen worden sei. In einem Zweiteiler sei ihm dann am 23. Oktober „sehr pauschal“ und ohne Angaben von Gründen mitgeteilt worden sei, dass er nicht berücksichtigt werde.

Der Verschönerungsverein habe seine Entscheidung im Vorfeld vor allem damit begründet, dass die Marktfläche wegen der Eisfläche kleiner geworden sei. Es seien deshalb auch andere Teilnehmer nicht zugelassen worden. Außerdem seien die Verschärfung der feuerpolizeilichen Vorschriften ins Feld geführt worden. Und last not least habe der Verein die Zuverlässigkeit des Grillers in Frage gestellt: Er sei 2014 mit den Standgebühren in Verzug geraten, habe erst nach einer Abmahnung bezahlt.

Dessen Anwalt Karl Jusek fuhr zum Auftakt der mündlichen Verhandlung schwere Geschütze auf, machte geltend, dass es für die Vergabe keinerlei transparente Auswahlkriterien gebe und dementsprechend auch keine nachvollziehbare Begründung – auch was den angeblichen Platzmangel angehe – für die Nicht-Zulassung seines Mandanten.

Was die angebliche Unzuverlässigkeit angehe, liege der Verschönerungsverein falsch: Der Würstlgriller habe keine Rechnung, sondern plötzlich eine dritte Mahnung bekommen. Der Kassenwart habe auf Anfrage geäußert, dass alle Unterlagen beim Vorsitzenden lägen. Im übrigen klärte sich die angebliche „Unzuverlässigkeit“ im Verlauf der Verhandlung: Die Platzgebühren hatte die Lebensgefährtin des Grillbetreibers unter ihrem Namen einbezahlt; diese waren dann „irrtümlich“ ihrem Bruder, ebenfalls Beschicker, gutgeschrieben worden.

Auch das Argument „Platznot“ zählte nicht: So sei ein neuer Anbieter für Hamburger durchaus berücksichtigt worden. Der Würstlgriller habe dann im letzten Jahr von der Stadt den Platz am so genannten Müllhäusl zugewiesen bekommen, so der Anwalt weiter. Der sei nach Aussage eines Experten aus Brandschutzgesichtspunkten unbedenklich. Ebenso wenig gelte das Argument Platznot: „Die Eiszeit hat gleichzeitig auch schon 2014 und 2015 stattgefunden.“ Und last not least sei es „interessant“, das sein Mandant bereits am 23. Oktober die Absage erhalten, die Stadt aber erst drei Tage später den Verschönerungsverein mit der Durchführung beauftragt habe.

Dessen Vorsitzender legte seinerseits nach: Wegen der kleineren Fläche gebe es heuer einfach fünf Stände weniger. Außerdem habe er den ständigen Ärger mit dem Mann vom Grill, über den sich auch seine Kollegen immer wieder beschwerten, satt. Der habe beispielsweise 2014 ein eigenes Kulturprogramm mit einem „Prominentengrillen“ angekündigt. Ministerin, Bürgermeister und Landrat hätten erst aus der Zeitung von ihrer angeblichen Teilnahme erfahren und abgesagt. Im Übrigen, so der Vereinschef, gebe es auf dem Markt ein Überangebot an Essen- und Glühweinständen.

Richter Roß bemühte sich in der Folgezeit um eine gütliche Einigung, verwies darauf, dass die Platzvergabe alles andere als transparent erfolgt sei. Den Vertretern des Verschönerungsvereins machte er klar, dass sie – sollte es zu keiner Einigung kommen – ein großes Risiko eingingen. Der Grillbetreiber hatte den Weihnachtsmarkt als „Standbein“ seines Unternehmens geltend gemacht und von einem Gewinn von 50.000 Euro vor Steuern gesprochen. Dem Verein stünde dann vermutlich eine entsprechende Schadensersatzklage ins Haus, wenngleich der angebliche Gewinn etwas überzogen erscheine.

Nach mehreren Gesprächen stand der Vorschlag im Raum, der Verschönerungsverein solle mit dem Grillbetreiber einen Platztausch vornehmen und ihm einen Schadenersatz von 6.000 Euro für die ihm bereits entgangenen Einnahmen bezahlen. Der Verein könne seinen Stand an das „Müllhäusl“ verlegen. Aber auch das lehnte der Vorsitzende letztlich ab. Zuvor war sein Alternativvorschlag, der Grillbetreiber solle nicht seinen eigenen Wagen benutzen, sondern seinen Grill in die Hütte des Vereins einbauen, gescheitert. Ohne Waschanlage, so der Würstlgriller, könne er aus hygienischen Gründen nicht zustimmen.

Nach drei Stunden Schlagabtausch beendete Richter Roß den Prozess. Seine Entscheidung, ob die Einstweilige Verfügung aufrecht erhalten wird oder nicht, will er am 6. Dezember verkünden.

Erding