Radwege entlang von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen sind davon nicht betroffen
LANDKREIS ALTÖTTING. Auf den überregionalen bzw. regionalen Radwanderwegen des Landkreises Altötting wird ab sofort kein Winterdienst durchgeführt. Auch die regelmäßigen Streckenkontrollen auf Gefahrenstellen können bis Ende April 2019 nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Dies betrifft jedoch nicht die Radwege entlang von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen.
Die Benutzung der genannten Radwanderwege erfolgt von 1. November 2018 bis 30. April 2019 auf eigene Gefahr. Eine Haftung für etwaige Schäden oder Unfälle kann vom Landkreis Altötting nicht übernommen werden.
Nähere Auskünfte können im Landratsamt Altötting unter Tel. 08671/502-205 eingeholt werden.
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