Kfz-Meister muss 10 000 Euro Geldstrafe berappen
Kein Sieger und kein Besiegter im (Scheidungs-)„Nachkriegsdonner”

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 17:12 Uhr

Vorsitzender Richter Alfons Gmelch sprach von einer „dünnen Akte mit viel Zündstoff”, von einem „Kleinkrieg als Nachkriegsdonner der Scheidung”.

KRANZBERG/FREISING Der inzwischen zum dritten Mal verheiratete serbische Kfz-Meister, der Vaterfreuden entgegensieht, hatte mit seiner zweiten Ehefrau rund 20 Jahre zusammen gelebt. Anfang der 90er Jahre gründeten die Eheleute eine GmbH im Bereich „Lackierung und Karosserieinstandsetzung”, die in der Folgezeit florierte, so dass man es mit einer Millionen-Investition (einschließlich Wohnhaus) ausbaute. 

 Allerdings hing ab 2008 dann der Haussegen schief, es folgten Trennung von Tisch und Bett und schließlich die Scheidung. Während des „Rosenkrieges” blieben dann Auseinandersetzungen um das Vermögen, insbesondere die Gesellschaftsanteile, um Arbeitsverträge (der als Geschäftsführern fungierenden Ehefrau wurde gekündigt) und natürlich um das Sorgerecht für zwei eheliche Kinder, das schließlich beiden zugesprochen wurde, nicht aus.

Der Dauerstreit mündete dann in einen Strafprozess gegen den Kfz-Meister, dem vorgeworfen wurde, bereits im Februar 2009 in der gemeinsamen Wohnung ein Bügeleisen gezielt in Richtung Kopf seiner Ehefrau geworfen und sie mit einem Fleischermesser mit einer 50 Zentimeter langen Klinge bedroht zu haben. Eine weitere Bedrohung soll es dann nach der Trennung - man wohnte noch im gleichen Haus - mit einem Cuttermesser gegeben haben. Beim Amtsgericht Freising handelte sich der Kfz-Meister wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, ein. Dagegen legte er Rechtsmittel ein und landete vor der Berufungskammer des Landgerichts Landshut, wo neben Nachbarn und Mitarbeitern auch die beiden Kinder als Zeugen aufgeboten waren. Sehr zum Missfallen von Vorsitzendem Richter Alfons Gmelch, der konstatierte, dass mit dem 47-Jährigen und seiner Exfrau „zwei Duellanten” vor ihm säßen und nur noch die Waffen fehlten. Das Schlimmste sei, dass man von der als Zeugin aufgebotenen Tochter verlange, sich in aller Öffentlichkeit gegen einen Elternteil zu positionieren. Es wäre sinnvoller, wenn die Eltern das Kriegsbeil begraben würden, statt aufeinander einzuprügeln, so der Vorsitzende Richter.

Der Verteidiger machte deutlich, dass die Kinder nicht auf Betreiben seines Mandanten als Zeugen aufgeboten worden seien. Der sei, um ihnen eine Aussage zu ersparen, in erster Instanz auf einen Deal eingegangen und habe die Vorwürfe seiner Ex-Frau eingeräumt. Da sich im Nachhinein immer mehr verdichtet habe, dass es der Ex-Frau in erster Linie um wirtschaftliche Interessen - um Firmenanteile - gehe, sei doch noch Berufung eingelegt worden. Inzwischen werde der Kfz-Meister auch noch mit Strafanzeigen von seinen Kindern überzogen, weil er sie angeblich schlage.

Die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Ex-Ehefrau konterte, dass der 49-Jährige versucht habe, nach dem Urteil in erster Instanz die Kinder zu beeinflussen. Die hätten sich aus freien Stücken bereit erklärt, gegen den Vater auszusagen, nachdem der alle Vorwürfe bestritten habe. Außerdem habe der Ex-Mann ihre Mandantin inzwischen zivilrechtlich wegen angeblicher Veruntreuung von 50.000 Euro verklagt.

Der Kfz-Meister bestritt dann auch vor der Berufungskammer, mit dem Bügeleisen nach seiner Ex-Frau geworden zu haben: „Das ist mir nur runter gefallen.” Auch die angeblichen Bedrohungen seien erfunden, ein Fleischermesser mit einer 50 Zentimeter langen Klinge habe es im ganzen Haushalt nicht gegeben. Im übrigen fühle er sich von seiner Ex-Frau über den Tisch gezogen: Das Anwesen sei auf ihren Namen gelaufen „und ich hatte nicht einmal ein eigenes Konto.” Die Wende brachte dann ein ärztliches Attest, das die Ex-Ehefrau vorlegte: Darin wurde ihr bescheinigt, dass sie nach dem Vorfall im Februar 2009 am „ganzen Körper gebebt, einen beschleunigten Puls und hohen Blutdruck gehabt habe.”  Derartige Symptome, so Vorsitzender Richter Gmelch, ließen sich nicht manipulieren, also müsse damals etwas vorgefallen sein.

Im Rahmen einer Verständigung einigten sich die Prozessbeteiligten, dass es den Bügeleisen-Wurf, also die versuchte gefährliche Körperverletzung, gegeben habe und der Angeklagt akzeptierte dafür eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Euro.  Den Ex-Eheleuten gab Richter Gmelch mit auf den Weg, dass es in diesem Verfahren keinen Sieger oder Besiegten gegeben habe, vielmehr sollten sie die Chance nutzen, in Würde auseinanderzugehen. 

Freising