Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf und Volkenschwand im Kreis KEH betroffen
Keime im Trinkwasser: Abkochanordnung!

07.07.2017 | Stand 28.07.2023, 5:35 Uhr
−Foto: n/a

Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau hat für sein gesamtes Versorgungsgebiet mit Gemeinden in den Landkreisen Kelheim, Landshut, Freising und Pfaffenhofen eine Abkochanordnung für Trinkwasser erlassen.

LANDKREIS KELHEIM ACHTUNG! Die Abkochanordnung wurde am Montagmittag aufgehoben!

Im Landkreis Kelheim sind diese Gemeinden betroffen: Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf und Volkenschwand. Lesen Sie weiter unten die ausführliche Information des Wasserzweckverbandes.

Nachfragen der Bevölkerung in der Wochenblatt-Redaktion haben die Tatsache erst im Landkreis Kelheim bekannt gemacht. Offenbar gab es keine Verständigung zwischen dem Zweckverband und dem Landratsamt Kelheim.

Wie nun am Montag um 11 Uhr bekannt wurde, ist inzwischen eine mündliche Entwarnung für die betroffenen Gebiete ausgesprochen worden. Weitere Informationen sind noch nicht erhältlich. 

Hier die Veröffentlichung auf der Internetseite des Wasserzweckverbandes:

„ABKOCHANORDNUNG FÜR DIE TRINKWASSERABNEHMER DES ZWECKVERBANDS WASSERVERSORGUNG HALLERTAU, DER WASSERVERSORGUNG BAUMGARTNER GRUPPE sowie des WASSERZWECKVERBAND HÖRGERTSHAUSER GRUPPE –

(ausgenommen nur der Ortskern MAINBURG, dieser ist nicht betroffen):

Aufgrund von Befunden, die im Rahmen der Trinkwasseruntersuchung erhoben wurden, liegt im Bereich der Wasserversorgung Hallertau eine Grenzwertüberschreitung vor.

Aufgrund einer möglichen Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen könnten, hat das Gesundheitsamt Freising und der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau ein Abkochgebot für das Trinkwasser für alle o.g. Abnehmer ausgesprochen.

1. Das Wasser, welches aus den Anlagen der Zweckverbände –außer Stadt Mainburg- entnommen wird, darf ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand verwendet werden (bis es sprudelt).

2. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Ess- und Trinkgeschirr können in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60° C oder darüber gereinigt werden. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.

Betroffen im Landkreis Freising sind die Gebiete:

Hausmehring, Katharinazell, Kreuzholzen, Häringsschwaig, Dreifaltern, Roßbeg, Fuchswinkl, Ammersberg, Gütersberg, Haslreuth, Stadlhof, Ort Gammelsdorf, Flickendorf, Starkhof, Reith, Weichsberg, Traich, Hiendlberg. Giglberg, Winbürg, Kothingried, Margarethenried

Gemeinde Rudelzhausen

Stadt Moosburg nur die OT Niederambach, Oberambach, Kirchamper, Feldkirchen, Pillhofen und Murr

Markt Au/Hallertau ohne die OT Dellnhausen, Abens, Hemhausen, Holzhof, Hirnkirchen

Markt Nandlstadt mit den Baugebieten Nandlstädter Höhe I, II und Kollerhölzl sowie mit Baumgarten, Kronwinkl, Reith, Zeilhof, Schatz, Hadersdorf, Altfalterbach, Bockschwaig, Schwaig, Kollersdorf, Tölzkirchen, Gründl, Kitzberg, Figlsdorf, Wadensdorf, Aiglsdorf, Höllbauer, Mailendorf, Brudersdorf, Weihersdorf, Kleinwolfersdorf, Riedhof, Kleingründling, Zulehen, Faistenberg, Bauernried, Großgründling, Oberholzhäuseln, Unterholzhäuseln, Riedglas, Andorf, An der Forstleiten und Thalsepp

Gemeinde Attenkirchen mit Attenkirchen, Gfeichtet, Pfettrach, Brandloh, Aign, Roggendorf, Aignrüpel, Staudhausen, Gütlsdorf, Pischlsdorf, Berging, Rannertshausen, Hettenkirchen, Wimpasing, Kronsdorf, Götzendorf, Thalham, Haarland, Hohenmorgen, Gallersberg, Gehausen und Eisenthal

Gemeinde Haag an der Amper mit Haag / Amper, Weihrinnen, Sollern, Plörnbach, Holzhäusl, Wörlhof, Hausmehring, Obermarchenbach, Mittermarchenbach, Untermarchenbach, Seeberg, Inkofen und Wälschbuch

Gemeinde Mauern nur die OT Mönchberg, Wölflmühle, Kleidorf, Thal, Gandorf, Scheckenhofen, Kronwinkl, Hörgersdorf und Schwarzenberg

Gemeinde Wang nur die OT Inzkofen, Sixthaselbach, Bergen, Burgschlag, Grub, Schöneck, Holzdobl, Weghausen, Einhausen, Dornhaselbach, Schweinersdorf, Hagsdorf, Schlaghäuseln, Schlagsimmer und Kreutwastl

Gemeinde Wolfersdorf nur die OT Berghaselbach, Thonhausen, Kastenhofen, Sörzen, Kaltenberg, Seel, Badendorf und Alsdorf

Gemeinde Zolling nur die OT Oberappersdorf, Unterappersdorf, Gerlhausen, Walkertshausen, Osterimbach, Ölpersberg, Haidhof und Harland

Gemeinde Obersüßbach

Gemeinde Pfeffenhausen nur die OT Holzen, Thonhausen, Indorf, Ludmannsdorf, Eckhof, Priel, Berg

Weikersdorf

Markt Wolnzach (Ehemalige Gemeinde Berg)

Stadt Geisenfeld nur die OT Kollmhof, Obermettenbach, Untermettenbach, Untereulenthal, Obereulenthal, Unterpindhart.

im Landkreis Kelheim die Gemeinden: Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf und Volkenschwand. 

Außerdem wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.

Betroffene Bürger können sich beim Zweckverband Hallertau unter der Tel. nummer:

08752/868590 informieren.” - Ende der Darstellung des Wasserzweckverbandes.

Kelheim