Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Kampfansage an die Staatsanwaltschaft – Joachim Wolbergs will sich nicht mundtot machen lassen

30.10.2019 | Stand 13.09.2023, 2:06 Uhr
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Am Dienstag, 29. Oktober, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden, dass die Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs rechtmäßig ist. Wolbergs nahm dazu noch am Dienstagabend Stellung.

REGENSBURG „Der Disziplinarsenat hat der Auffassung, es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, zugestimmt“, so die Mitteilung des Verwaltunsggerichtshofes. „Zwar hält er die Frage, ob dafür der bereits erfolgte Schuldspruch im ersten Strafverfahren am 3. Juli 2019 – die Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor – wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme allein als ausreichend anzusehen ist, für offen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht jedoch die weiteren, mit der Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe, über die das Hauptverfahren eröffnet wurde und die Gegenstand der derzeitigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg sind, für sich gesehen als geeignet an, die Prognose der voraussichtlichen Beendigung des Beamtenverhältnisses des Antragstellers zu rechtfertigen, weil diese Verfahrensschritte einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen.“

Wolbergs selbst hatt seinen Ausführungen nach mit der Ablehung seiner Beschwerde gerechnet. „Damit ist wieder einmal der Wunsch der Staatsanwaltschaft in Erfüllung gegangen, mich alleine durch zeitliche Verzögerungstaktik von der Ausübung meines Dienstes fernzuhalten, zu der ich vor dem Hintergrund einer demokratischen Wahl eigentlich verpflichtet wäre, was die Staatsanwaltschaft allerdings nicht interessiert“, so Wolbergs. Doch auch nach diesem Rückschlag will Wolbergs weiter kämpfen: „Der Staatsanwaltschaft wird es aber auch in Zukunft nicht gelingen, dafür zu sorgen, dass ich mich nicht mehr wehre bzw. meine Stimme nicht mehr erhebe.“

Joachim Wolbergs‘s Stellungnahme im Wortlaut

Per Mail wurde mir heute das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zugestellt, bei dem wir Beschwerde aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes in Bezug auf meine vorläufige Suspendierung eingelegt hatten. Die Beschwerde wurde abgelehnt und damit wurde die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Suspendierung bejaht.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass weder mir, noch dem Verwaltungsgericht und auch nicht dem Verwaltungsgerichtshof die Begründung des Urteils der 6. Strafkammer vorlag, das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof natürlich keinerlei Erkenntnisse aus Verlauf und Abschluss des ersten Verfahrens gegen mich hatten, war diese Ablehnung zu erwarten. Konnte sowohl das Verwaltungsgericht, als auch der Verwaltungsgerichtshof ja nur auf der Grundlage von Akten und Schriftsätzen urteilen und war in diesem Zusammenhang mit Stellungnahmen der Landesanwaltschaft konfrontiert, die ihrerseits kein einziges Detail der Hauptverhandlung aus dem ersten Verfahren gegen mich mitbekommen hatte und es nicht einmal für nötig hielt, einen Vertreter der Behörde zur Urteilsverkündung zu schicken.

Dementsprechend sind bisher alle Stellungnahmen der Landesanwaltschaft fern der Wahrheit, aber sogar fern von alldem, was im ersten Verfahren Gegenstand war, entstanden. So war schon die Ursprungsverfügung zur Suspendierung in den entscheidenden Punkten falsch, weil damals zum Zeitpunkt meiner Haft die Landesanwaltschaft natürlich ausschließlich der Staatsanwaltschaft glaubte und deshalb der Auffassung war, es könne in meinem Fall zu einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit kommen, was spätestens mit dem Eröffnungsbeschluss der 6. Strafkammer dann längst vom Tisch war. Außerdem ging die Landesanwaltschaft damals so weit, sich in Teilen der Begründung der Suspendierung auf Aussagen unter anderem eines CSU-Landespolitikers zu berufen, gegen den jetzt selber wegen Erpressung ermittelt wird.

Die Landesanwaltschaft hatte also zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise ein Interesse daran, meine Version der Dinge zu würdigen, und sogar das Urteil der 6. Strafkammer war dieser Behörde völlig egal.

Damit ist wieder einmal der Wunsch der Staatsanwaltschaft in Erfüllung gegangen, mich alleine durch zeitliche Verzögerungstaktik von der Ausübung meines Dienstes fernzuhalten, zu der ich vor dem Hintergrund einer demokratischen Wahl eigentlich verpflichtet wäre, was die Staatsanwaltschaft allerdings nicht interessiert.

Wie bereits die 6. Strafkammer in ihrem Urteil festgestellt hat und der Vorsitzende Richter der Strafkammer, vor der zur Zeit das zweite Verfahren gegen mich stattfindet, ebenfalls, erschließt sich keinem vernünftigen Juristen, warum ein Verfahren, das ursprünglich eines war, künstlich aufgespalten wurde bzw. nicht spätestens vor Beginn des ersten Verfahrens wieder zusammengeführt wurde. Auch vor diesem Hintergrund ist das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes interessant, weil es die Aufrechterhaltung der Suspendierung vor dem Hintergrund des Urteils der 6. Strafkammer offen lässt und ausschließlich auf die Vorwürfe im derzeit laufenden Verfahren abstellt, die sich als genauso haltlos und lächerlich erweisen werden, wie dies bei den Vorwürfen im ersten Verfahren der Fall war.

Auch diese Tatsache macht deutlich, dass die Staatsanwaltschaft in meinem Fall ausschließlich völlig willkürlich agiert hat und dies in der Absicht, einen Beschuldigten immer weiter zu kriminalisieren und andere so einzuschüchtern, dass keine Klagen erhoben werden müssten, was zwingend erforderlich gewesen wäre, sondern ausschließlich der Versuch unternommen wurde, über Strafbefehle Kronzeugen gegen mich zu gewinnen.

Dass der Staatsanwaltschaft in ihrer Allmacht, ohne auch nur den Hauch von Selbstkritik, jedes Mittel, um zu „gewinnen“ recht ist, weiß ich seit längerer Zeit. Dass es dabei aber auch möglich ist, das Grundprinzip einer Demokratie, nämlich das Akzeptieren von Ergebnissen freier Wahlen auch ohne Schuldspruch außer Kraft zu setzen, sollte eigentlich allen, aber vor allem den Politikerinnen und Politikern zu denken geben, weil es morgen völlig willkürlich auf sie treffen kann.

Der Staatsanwaltschaft wird es aber auch in Zukunft nicht gelingen, dafür zu sorgen, dass ich mich nicht mehr wehre bzw. meine Stimme nicht mehr erhebe.

Wer einen Menschen in Haft bringt und spätestens nach dem Urteil der 6. Strafkammer genau weiß, dass diese Haft, die alles für den Beschuldigten zerstört hat, nie hätte sein dürfen, der könnte sich dafür entschuldigen, um auch weiterhin für sich ein Stück weit Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen zu können. Wer nicht einmal dazu in der Lage ist, macht mehr als deutlich, dass die Frage von Recht und Gerechtigkeit eigentlich egal ist, weil was recht und gerecht ist, glaubt die Staatsanwaltschaft alleine definieren zu können. Auch deshalb handelt es sich bei dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft um einen Angriff auf den Rechtsstaat.

Regensburg