Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
Jugendliche mit Spielzeugwaffen lösen in der Ingolstädter Fußgängerzone Polizeieinsatz aus

11.09.2019 | Stand 31.07.2023, 3:01 Uhr
−Foto: n/a

Drei Jugendliche lösten am späten Dienstagnachmittag, 10. September, einen größeren Polizeieinsatz in der Ingolstädter Fußgängerzone aus.

INGOLSTADT Eine aufmerksame Passantin hatte zunächst einen Jugendlichen in der Ingolstädter Innenstadt beobachtet, wie dieser mit einer vermeintlichen Pistole durch eine Passage in der Innenstadt gelaufen war. Die Pistole soll der Jugendliche auf zwei vor ihm laufende junge Leute gerichtet haben. Fünf Streifenwägen der Ingolstädter Polizeiinspektion rückten sofort in Richtung Fußgängerzone aus.

In der Straße „Am Stein“ konnten nach kurzer Zeit drei Jugendliche angetroffen werden. Alle drei hatten, wie sich nach Überprüfung herausstellte, täuschend echt aussehende Spielzeugpistolen im Hosenbund stecken. Mit diesen sogenannten „Softairwaffen“ hatten sie nur kurz zuvor im Spiel aufeinander gezielt und sich mit Plastikkugeln gegenseitig beschossen. Die Jugendlichen wurden zur Polizeiinspektion Ingolstadt gebracht und hier ihren Eltern übergeben. Gegen sie wird wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz ermittelt, da die Spielzeugpistolen aufgrund ihres Aussehens kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden sind und somit „Anscheinswaffen“ nach dem Waffengesetz entsprechen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit verboten ist, da dies zu Irritationen mit einem entsprechenden Polizeieinsatz führen kann. Außerdem wird in solchen Fällen standardmäßig eine Kostenübernahme des Polizeieinsatzes geprüft.

Kelheim