Missbrauchs-Skandal
Journalist schildert Missbrauch durch Frater – doch stimmt das?

08.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:34 Uhr
−Foto: Foto: ce

Bild-Redakteur erzählt von Übergriffen im Landkreis Landshut in der Nähe des Klosters Oberroning. Doch es gibt auch Zweifel an den Schilderungen.

LANDKREIS LANDSHUT Seit einigen Tagen hat man den Eindruck, die Bild-Zeitung hat sich das Thema sexueller Missbrauch in der Katholischen Kirche groß auf die Fahnen geschrieben. Kürzlich stellte das Boulevard-Blatt zwölf Thesen für Papst Franziskus auf, ließ angesehene und weniger renommierte Katholiken diese Thesen wie einst Luther an die Kirchentore schlagen. Doch am Montag sorgte eine Geschichte aus dem Bistum Regensburg für eine Schlagzeile. Ein Bild-Redakteur schildert darin, wie er selbst Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Frater, also einen Laien-Pater, wurde. Passiert sein soll das im Landkreis Landshut.

Oberroning liegt im Landkreis-Eck zwischen Schierling, Landshut und Mallersdorf. Dort befindet sich ein Frauenkloster der Salesianerinnen. Der „Orden von der Heimsuchung Mariens“ hatte aber offenbar häufig auch einen Frater zu Besuch. „Meine Geschichte beginnt in einem bayerischen Postkarten-Dorf“, schreibt der Journalist, „das für mich zum Abbild der inneren Apokalypse wurde – und es bis heute ist. Ich wurde missbraucht. Von einem Ordensmann, der in mir eine Hölle entzündete, die bis heute brennt“, heißt es in dem Bericht.

Der Betroffene schildert, dass er Mitte der 70er Jahre als Elfjähriger auf dem Bauernhof seiner Eltern in Oberroning lebte. Sein Kontakt zur Katholischen Kirche war so positiv, dass er das bischöfliche Studienseminar in Straubing besuchte, denn sowohl die Klosterschwestern, als auch der Ortspfarrer hatten den Jungen so beeindruckt, dass er selbst Priester werden wollte. Doch da traf er auf den Frater.

Er habe ihn immer wieder in die Scheune des Bauernhofes gelockt, schildert das Missbrauchsopfer. Sein Trick: Der Ordensmann hatte sich den Stoff der Hosentasche ausgeschnitten, forderte den Jungen auf, sich Geld aus seiner Hosentasche zu nehmen. Doch es war am Ende sein Geschlechtsteil, das der Junge zu fassen bekam.

Heute hat das Missbrauchsopfer die Anerkennungsleistung von Leid durch Missbrauch angenommen, 5.000 Euro wurden ausbezahlt. Frater Fidelis machte Karriere in der Kirche, er wurde Mitarbeiter in der Vatikanbank.

Im Bistum Regensburg wurde man erst durch die Veröffentlichung auf den Fall aufmerksam, denn der Orden hat einen eigenen Missbrauchs-Beauftragten. „Der Fall war uns bis heute nicht bekannt. Über die Beschuldigung und über den Ausgang des Falls wurde die Diözese nicht informiert“, sagte ein Sprecher des Bistums. Gegenüber dem Opfer gab der Frater übrigens an, er könne sich an die Vorgänge nicht mehr erinnern.

Jetzt hat sich auch der Orden der Mariannhiller gemeldet, der die 5.000 Euro bezahlt hat. Das Bistum Regensburg fragte nach, warum der Fall erst jetzt bekannt wird und nicht beim Bistum angezeigt wurde. Hier die Antwort:

„Im Jahr 2014 beschuldigte ein Mann ein Mitglied unserer Gemeinschaft, eine Straftat gegen sein sexuelles Selbstbestimmungsrecht begangen zu haben. Die Straftat habe Ende der 70er Jahre stattgefunden. Die Information erreichte die Leitung der Deutschen Provinz unseres Ordens.

Nach Maßgabe der Leitlinien der Deutschen Ordensoberenkonferenz (DOK) für den Umgang mit sexuellem Missbrauch informierte der beschuldigte Mitbruder die Staatsanwaltschaft Würzburg über die Beschuldigung. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, das im Dezember 2014 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

Daraufhin beauftragte der Orden den externen Missbrauchsbeauftragten, einen Psychologen, die Beschuldigung aufzuklären und aufzuarbeiten. Ein externer Rechtsanwalt sollte darüber hinaus in dem Fall ermitteln. Gleichzeitig wurde die zuständige Kommission der Deutschen Bischofskonferenz informiert und gebeten, eine Empfehlung auszusprechen über die gebotene Höhe einer materiellen Anerkennungsleistung. In der Regel soll sie deutlich über den Entschädigungszahlungen liegen, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen nach einem Urteilsspruch angeordnet haben.

Die Beauftragten beendeten ihre Arbeit, als der beschuldigende Mann ebenfalls im Dezember 2014 anbot, „einen formellen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen“ und gegen eine zeitnahe Zahlung von € 5.000 zu vereinbaren, „keine zivilrechtlichen oder publizistischen Schritte einzuleiten“.

Der Orden nahm den Vorschlag an. Dabei war uns wichtig, der Beschuldigung zu glauben. Es ging uns um Genugtuung für den Geschädigten, um Anerkennung seines Leids und darum, dass der beschuldigte Bruder Verantwortung übernimmt für seine Tat. Der „Verzicht auf weitere Schritte“ war für uns unwichtig.

Deshalb hält die Vereinbarung auch ausdrücklich fest, dass zwischen Anerkennungsleistung und Verzichtserklärung kein Zusammenhang bestehe. Der Verzichts-Passus wurde ausschließlich belassen, weil er der Vorgabe des Geschädigten entsprach. Aus unserer Sicht war der Fall öffentlich, als die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden war. Die Verzichtserklärung war faktisch überflüssig. Vergleichbare Erklärungen gibt es sonst nicht.

Dem beschuldigten Mitbruder wurde untersagt, in Zukunft Aufgaben zu übernehmen, die ihn in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen bringen würden. Die Anerkennungsleistung beglich der Orden aus eigenen Mitteln. Dabei wurde weder auf Kirchensteuer- noch auf Spendenmittel zurückgegriffen. Der Beschuldigte wurde in Rom von der zuständigen vatikanischen Kommission verhört. Ein kirchenrechtliches Verfahren wurde nicht eröffnet, weil der Mitbruder nicht dem Klerusstand angehört, also weder Priester noch Diakon ist.

Der beschuldigte Bruder hielt sich zum Tatzeitpunkt am mutmaßlichen Tatort auf, weil er von dort stammt, dort aufgewachsen und dort bekannt ist. Er hielt sich dort nicht aus „dienstlichen“ Gründen, also nicht im Auftrag des Ordens auf. Er war auch zu keinem Zeitpunkt für das Bistum Regensburg tätig. Deshalb sah der Orden nicht die Dringlichkeit, das Bistum Regensburg über die Beschuldigung und ihre Aufarbeitung zu informieren.“

Landshut