Angeklagt
Jäger muss sich für tödlichen Schuss verantworten – „es tut mir alles so unendlich leid“

17.07.2019 | Stand 13.09.2023, 2:56 Uhr
−Foto: n/a

Begleitet von einem größeren Medieninteresse startete am Dienstag, 16. Juli, vor dem Landgerichts Amberg der Prozess gegen einen (inzwischen ehemaligen) Jäger, der am 12. August 2018 in einem Ortsteil von Nittenau eine Gemeinschaftsjagd organisierte. Dabei war der Beifahrer eines zufällig vorbeifahrenden Pkws, der auf der B16 von Regensburg kommend in Richtung Nittenau unterwegs war, durch einen Querschläger tödlich getroffen worden.

NITTENAU/AMBERG In ihrer Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem selbstständigen Informatiker nun fahrlässige Tötung vor, weil er bei „wenigstens einem seiner Schüsse“, um ein flüchtendes Wildschwein zu treffen, eine „direkt auf die Bundesstraße B16 führende Schusslinie“ gewählt habe. Es wäre für ihn „jederzeit möglich und zumutbar gewesen“, so der Anklagevertreter, die Pflicht einzuhalten, nur dann einen Schuss abzugeben, wenn eine Gefährdung anderer sicher ausgeschlossen werden kann. Der Angeklagte selbst hat bereits seit 1995 einen Jagdschein, er sei als Kind praktisch in die Jagd hineingewachsen. Doch einer Drückjagd, wie er sie damals geleitet hat, habe er schon immer „skeptisch gegenüber“ gestanden. „Eine Bewegungsjagd hat allgemein viele Beteiligte und so ein höheres Risiko“, erklärte der Informatiker.

Dass die Jagd überhaupt zustande kam, erklärte er mit dem hohen Druck eines betroffenen Landwirts. Auf dessen Feld habe sich seit geraumer Zeit Schwarzwild befunden, der Sommer war heiß und es habe Futtermangel geherrscht. Der Schaden durch die Schweine, so sei ihm erzählt worden, habe bereits bei rund 3.000 Euro gelegen. „Der Druck wurde tagtäglich immer heftiger.“ Eigentlich habe er an jenem Tag, als sich der Vorfall ereignete, mit seiner Frau auf einen Flohmarkt gehen wollen. „Doch den Plan haben wir dann leider verworfen“, bedauerte er vor Gericht. Im Vorfeld der Jagd legte er sogar noch großen Wert darauf, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Er habe alle Jäger vorschriftsgemäß unterwiesen und mit Nachdruck betont, dass niemand auf die Straße schießen dürfe. „Keine Sau ist es wert, dass ein Menschenleben gefährdet wird“, will ein als Zeuge vernommener Jäger ihn sagen gehört haben. Von dem tödlichen Vorfall haben die Beteiligten – es waren insgesamt zehn – dann erst im Nachgang erfahren, als die Polizei sie zusammenrufen ließ, um die Waffen zur Untersuchung einzuziehen. Dabei stellte sich heraus, dass das tödliche Projektil ausgerechnet aus der Waffe des Jagdleiters stammte. Er selbst hat das am 18. September 2018 erfahren.

Seitdem sei seine Welt zusammengebrochen, das Thema Jagd sei für ihn endgültig erledigt. Seinen Jagdschein habe er auslaufen lassen, seine Waffen abgegeben, so der Informatiker. Mehr noch: Durch die Folgen der Tat befinde er sich derzeit in psychiatrischer Behandlung, erklärte sein Verteidiger Michael Haizmann gegenüber Medienvertretern. Den Vorfall selbst bedauere er zutiefst, wie er vor Gericht erklärte. „Es gibt keine Worte“, sagte er unter Tränen in Richtung der Eltern des Getöteten, die aus dem Landkreis Regensburg stammen und als Nebenkläger am Prozess teilnahmen. Seit dem Vorfall habe sich der Angeklagte, der selbst drei Kinder hat, in alle Beteiligten hineinzuversetzen versucht. „Es tut mir alles so unendlich leid.“

Der Prozess wird am 17. Juli vor der ersten Strafkammer fortgesetzt.

Schwandorf