Vorschlagslisten
Interessierte für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht Regensburg gesucht

03.04.2019 | Stand 04.08.2023, 13:29 Uhr
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Das Landratsamt Kelheim lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein, sich für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht Regensburg zu bewerben

LANDKREIS KELHEIM Derzeit stehen die nächsten Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Regensburg für die Amtsperiode 1. April 2020 bis 31. März 2025 statt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen.

Umfangreiche Informationen zum Thema richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht können der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr – nunmehr Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration – entnommen werden, diese ist unter www.vgh.bayern.de abrufbar.

Aus den Vorschlagslisten, die nun in 2019 von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Regensburg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.

Voraussetzungen: Der ehrenamtliche Richter muss deutscher Staatsbürger sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Verwaltungsgerichtes Regensburg haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ist ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,- wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,- wegen einer Tat angeklagt worden ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, nicht das Wahlrecht zum Landtag besitzt

Des Weiteren kann zum ehrenamtlichen Richter nicht berufen werden, wer Richter, Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist, soweit er nicht ehrenamtlich tätig ist, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, als Rechtsanwalt oder Notar tätig ist oder fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtags, der Bundesregierung oder der Staatsregierung ist.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht berufen werden.

Sich bewerbende Personen sollen nicht nur bereit, sondern zudem interessiert und in der Lage sein, das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters auch tatsächlich wahrzunehmen. Des Weiteren können die Städte und Gemeinden wie auch jeder Bürger geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Für Fragen steht Sabine Brandl-Steiger, Zimmer-Nummer 03.76, unter der Telefonnummer 09441/ 207-2010 zur Verfügung.Interessenten werden hiermit eingeladen, sich bis spätestens Freitag, 31. Mai 2019, für das ehrenamtliche Richteramt am Verwaltungsgericht Regensburg schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Abteilung 2, Astrid Heuberger, Donaupark 12, 93309 Kelheim, oder per Mail an astrid.heuberger@landkreis-kelheim.de oder persönlich im Landratsamt Kelheim bei Sabine Brandl-Steiger zu bewerben. Die Bewerbung muss Vor- und Familiennamen, Anschrift, Beruf, Geburtstag und Geburtsort genau bezeichnen.

Weitere Informationen sowie einen Bewerbungsbogen finden sich auch auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter www.landkreis-kelheim.de.

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