"Heimatscheine des Freistaates Preußen" eignen sich nicht zum Fliegen
Inder mit falschem Pass auf dem Weg nach Kanada gestoppt

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 18:04 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag Morgen, 30. März, versuchte ein indischer Staatsbürger, der von Mumbai über München nach Montreal fliegen wollte, mit falschen Papieren zu reisen. Gegen Mittag versuchten zwei Deutsche mit einem "Heimatschein des Freistaates Preußen" nach Mallorca zu kommen. Alle drei kamen über den Reiseversuch nicht hinaus: der Inder muss zurück nach Mumbai, die zwei "Reichsbürger" unvermittelter Dinge wieder nach München.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Der 38-jährige Inder wurde bei seiner Zwischenlandung im Transitbereich des Münchner Flughafens beim Servicecenter der Fluggesellschaft vorstellig. Nachdem man ihm dort erklärte, er könne aufgrund fehlender Einreiseunterlagen nicht nach Kanada weiterfliegen, wurde dieser dem Personal gegenüber ziemlich ungehalten. Eine herbeigerufene Streife der Bundespolizei wollte vermittelnd eingreifen. Bei der Prüfung des indischen Reisepasses stellten die Beamten Unstimmigkeiten auf der Lichtbildseite fest. Eine Überprüfung mittels des Fahndungscomputers förderte zudem den Hinweis zutage, dass der Pass als gestohlen gemeldet wurde.

Nach Mitnahme zur Dienststelle gab der Mann an, dass er aus finanziellen Gründen sein Geschäft in Indien schließen musste und einen Neuanfang in Kanada geplant habe. Außerdem habe er mit Kreditgebern in seiner Heimat Schwierigkeiten. Aus diesem Grunde habe er sich für 400.000 Indische Rupien (etwa 5.800 Euro) Reise inklusive des falschen Passes organisieren lassen, um damit nach Kanada zu kommen und dort neu zu starten. Die Bundespolizisten machten ihm jedoch einen Strich durch seine Planung. Neben der Strafanzeige wegen Urkundenfälschung muss der Inder mit dem nächsten Flug nach Mumbai zurückfliegen und sich dort seiner Verantwortung stellen.

Gegen Mittag erschienen zwei 52- und 62-jährige Deutsche auf der Wache der Bundespolizei im Terminal 1 des Flughafens und verlangten die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz. Zur Begründung gaben sie an, sie wollen zum Geburtstag der Schwester nach Mallorca reisen. Der Mann legte einen sieben Jahre abgelaufenen deutschen Reisepass vor, der Reisepass der Frau war zwölf Jahre abgelaufen. Zusätzlich dazu legten sie einen "Heimatschein des Freistaates Preußen" vor. Die Überprüfung ergab, dass beide bereits Anfang der Woche, nachdem sie von der Fluggesellschaft mit ihren Heimatscheinen abgewiesen worden waren, bereits auf der Wache der Bundespolizei nach Ausstellung von Notreiseausweisen nachgefragt hatten.

Der im Dienst befindliche Bundespolizist hatte den beiden "Reichsbürgern" erklärt, dass solche Reiseausweise nur in Notfällen ausgestellt werden. Sie müssten sich, da noch genug Zeit bis zum neuen Abflug war, entsprechende Dokumente bei ihrer Passbehörde besorgen. Nachdem sie diesem Hinweis nicht nachgekommen waren, versuchten beide am gestrigen Mittag erneut mit ihren Heimatscheinen einen Reiseausweis bei der Bundespolizei zu bekommen. Da hier die Voraussetzungen nicht vorlagen und sich beide auch nicht um die Beschaffung von gültigen Papieren gekümmert hatten, wurde der Reiseausweis wieder versagt. So mussten die beiden Münchner unverrichteter Dinge wieder die Wache verlassen und konnten ihren geplanten Flug nach Mallorca nicht antreten.

Erding