Da kann/muss jeder dazu beitragen
In der Salzachstadt gilt: Sauberkeit ist Pflicht!

28.01.2020 | Stand 04.08.2023, 4:04 Uhr
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Städtische Satzung regelt Anliegen aus der Burghauser Bürgerversammlung bereits

BURGHAUSEN. Unter großem Applaus der Anwesenden hat Gustl Geith in der Bürgerversammlung seinem Ärger über die Verschmutzung von öffentliche Flächen insbesondere durch achtlos weggeworfen

Zigarettenkippen Luft gemacht und ein entsprechendes Handeln der Stadt gefordert, damit es eine Handhabe gegen die Verursacher gibt. Dazu gibt es bereits eine Verordnung aus dem Jahr 2004, die unter dem Titel „Verordnung der Stadt Burghausen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ nicht nur regelt, dass die Verunreinigung der öffentlichen Straßen und Plätze unter allen Umständen zu vermeiden ist, sondern auch, dass ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer

Geldbuße bis zu einer Höhe von 500 € geahndet werden kann. Bürgermeister Hans Steindl appelliert an die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam auf die Sauberkeit im

Stadtbild zu achten und entsprechende Verstöße auch mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. „Hier steht eindeutig die Sauberkeit auf den Straßen und Plätzen und der Eindruck, den unsere Stadt vermittelt, im Vordergrund, das ist viel wichtiger, als mögliche Bußgelder. Wenn jeder seinen eigenen Abfall richtig entsorgt und im öffentlichen Bereich die dafür aufge

Altötting