Böse Überraschung für 40-Jährigen
Im Internet gestohlenen Roller gekauft

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 15:19 Uhr
−Foto: n/a

Betrogen wurde ein 40-Jähriger aus dem Wegscheider Bereich, der Anfang dieser Woche über das Internet einen Mofa-Roller für 220 Euro gekauft hat.

HAUZENBERG Der Mann war auf der Internetseite von Ebay-Kleinanzeigen auf den Roller aufmerksam geworden und hatte Kontakt zu dem Anbieter, einer Frau aus Osterhofen aufgenommen. 

Am Telefon vereinbarte man kurzer Hand einen Besichtigungstermin in Osterhofen. Nachdem der Roller den Erwartungen des Käufers entsprach, kam der Kauf zustande obwohl, wie sich erst zum Schluss des Verkaufsgespräches herausstellte, die Betriebserlaubnis des Rollers nicht mehr vorhanden war. Die Frau hatte sehr glaubwürdig versichert, dass die Papiere nicht mehr aufgefunden werden können und wohl verloren gegangen sind. 

Das böse Erwachen für den 40-Jährigen kam dann gestern bei der Polizei in Hauzenberg. Der Mann wollte sich für die Zulassung des Rollers eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Bei der Überprüfung des Gefährtes stellte sich heraus, dass der Roller auf der polizeilichen Fahndungsliste steht. Er war im Tatzeitraum von Ende Dezember 2016 bis Anfang Januar 2017 in Regensburg aus einer Tiefgarage entwendet worden. Dies hatte zur Folge, dass der Roller umgehend sichergestellt wurde. 

Die Folgeermittlungen werden nun von der für Osterhofen zuständigen Polizei in Plattling geführt.

Passau