Coronavirus
IHK sagt Aus- und Fortbildungsprüfungen bis 24. April 2020 ab

13.03.2020 | Stand 03.08.2023, 6:19 Uhr
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Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sagt die IHK für München und Oberbayern alle Aus- und Fortbildungsprüfungen in der Landeshauptstadt und in Oberbayern bis einschließlich 24. April 2020 ab.

Oberbayern. „Mehr als zehntausend Azubis und Fortbildungsteilnehmer haben sich seit Wochen auf die Termine vorbereitet und gelernt. Als IHK tragen wir aber die Verantwortung für die Prüflinge wie auch für die Prüfer, deren Gesundheit für uns an erster Stelle steht“, sagt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. „Mit dieser Entscheidung wollen wir dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen und die Risiken einer Ansteckung zu minimieren.“

Von der Absage betroffen sind in der Berufsausbildung alle kaufmännischen, gastronomischen sowie technischen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1; und zwar sowohl die schriftlichen als auch praktischen Prüfungsteile, alle Fortbildungsprüfungen einschließlich der Ausbildereignungsprüfung.

Bei Sach- und Fachkundeprüfungen erfolgt eine Risikobewertung im Einzelfall. Über die Durchführung der Prüfungen wird tagesaktuell auf der Homepage informiert.

Oberbayerische Unternehmen beschäftigen sich derzeit vor allem auch mit der Frage, wie Mitarbeiter während des Unterrichtsausfalls in den kommenden Wochen auf ihre Kinder aufpassen können. Hierzu hat die IHK eine Blitzumfrage erstellt. Demnach haben viele Betriebe immer schon Regelungen, nach denen Mitarbeiter bei Schulschließungen für eine gewisse Anzahl von Tagen bezahlt zu Hause bleiben können. Viele Betriebe, die noch keine Regelung hatten, kündigten an, hier anlassbezogen Kulanz zeigen zu wollen. Am häufigsten nannten die Unternehmen eine bezahlte Freistellung von fünf Tagen.

Mühldorf a.Inn