Unternehmen werden Stromlieferanten
IHK kritisiert die zunehmende Bürokratie im Energiebereich

12.07.2017 | Stand 21.07.2023, 0:41 Uhr
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Alle Stromerzeuger und Stromlieferanten müssen sich ab dem 3. Juli zentral bei der Bundesnetzagentur in das so genannte Marktstammdatenregister eintragen lassen

REGENSBURG "Eine neue Meldepflicht, die viele Unternehmen überraschend trifft und eine zusätzliche Belastung aufbürdet", kritisiert Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim. Die Unsicherheit bei den Unternehmen sei groß, da die Kriterien sehr weit gefasst seien.

Stromlieferant ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur jeder, der Strom an einen "Letztverbraucher" liefert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lieferung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Einen solchen Letztverbraucher kennzeichnet, dass er die tatsächliche Herrschaft über die elektrischen Verbrauchsgeräte ausübt, ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich bestimmt und auch das wirtschaftliche Risiko trägt.

Viele Unternehmen, die sich nicht als Stromlieferanten verstehen, werden nun meldepflichtig. Kommt man der Pflicht nicht nach, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen. "Die Politik spricht von Bürokratieabbau, doch immer wieder kommen neue Pflichten hinzu, die kompliziert und deswegen besonders belastend sind", beurteilt Helmes die Entwicklungen.

Bürokratie treibt Blüten 

Wird Strom von einem Unternehmen beispielsweise an die ausgelagerte Kantine weitergeleitet, bestimmt deren Personal eigenverantwortlich, wann der Herd eingeschaltet wird. Zudem trägt der Kantinenbetreiber das wirtschaftliche Risiko, wenn er etwa wegen defekter Geräte kein warmes Essen anbieten kann und ihm dadurch Einnahmen entgehen. Die Kantine im eigenen Haus ist damit Letztverbraucher und das Unternehmen Stromlieferant mit Meldepflicht. Auch zeitweise Stromlieferungen fallen unter die Meldepflicht: Errichtet eine Baufirma eine neue Fabrikhalle und bezieht für einige Monate Strom vom Auftraggeber, muss sich dieser im Register eintragen. Grundsätzlich muss auch jede Änderung des eigenen Status gemeldet werden. Das heißt: Nach Abschluss der Arbeiten ist die Firma verpflichtet, mitzuteilen, dass sie nun kein Stromlieferant mehr ist. Die IHK stellt für Unternehmen unter www.ihk-regensburg.de ein Merkblatt bereit, das bei der Fragestellung hilft, ob ein Unternehmen Stromlieferant ist oder nicht.

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