Tobias Gotthardt
„Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts sehr“

13.06.2020 | Stand 03.08.2023, 9:11 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Eilbeschluss vom 12. Juni im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) dem Betrieb des Innenschwimmbeckens, einer Sauna im Innenbereich sowie einer Sauna im Außenbereich eines Hotels nicht entgegensteht.

Kallmünz. Der Ausschussvorsitzende des Europaausschusses im Bayerischen Landtag und Regensburger Abgeordnete Tobias Gotthardt (Freie Wähler) äußert sich wie folgt zum Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 12. Juni, wonach die Nutzung des Wellnessbereichs eines Hotels bei Einhaltung von Hygienevorgaben möglich ist: „Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts sehr. Nun gilt es, auch hier schnell zu reagieren und gesetzgeberisch umgehend nachzusteuern. Gemeinsam mit Fraktionsvorsitzenden Florian Streibl setze ich mich schon länger für die Öffnung von Innenschwimmbecken, Hallenbädern und Wellnessbereichen ein, weil die Studien und Erfahrungswerte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten deutlich gemacht haben, dass keine erhöhte Infektionsgefahr in diesen Bereichen besteht. Es ist deshalb geboten, jetzt zügig Konsequenzen aus dem Eilbeschluss zu ziehen und auch die Hallenbäder wieder zu öffnen. Darüber freuen sich nicht nur die Urlaubsgäste in Bayern, sondern auch viele Freizeitschwimmer und auch die Kommunen, die nach den Schließungen finanzielle Verluste erleiden mussten.“

Regensburg