Ermittlungen
Hinweise im Fall Maria Baumer werden bis ins Internet verfolgt – jetzt sollen Geocacher helfen

08.07.2017 | Stand 12.10.2023, 11:23 Uhr
−Foto: n/a

Die Ermittlungen im Fall Maria Baumer gehen weiter. Und sie gehen wohl tiefer, als bislang gedacht. Die Polizei gibt keine Auskünfte mehr, viele Menschen haben den Eindruck, dass nicht mehr am Fall gearbeitet wird. Doch weit gefehlt, sogar im Internet sind die Ermittler unterwegs.

BERNHARDSWALD/REGENSBURG Ein Geocacher wendet sich ans Wochenblatt. Normalerweise geht er mit mit einem speziellen Sender durch Wald und Flur und sucht nach den so genanten Caches. Hat er diese gefunden, kann er in einem eigenen Forum vermerken (das wird auch als „loggen“ bezeichnet), dass er ihn gefunden hat. Das hat unser Leser getan – und nun bekam er Post von der Polizei. Er habe im „tatrelevanten Zeitraum“ den Cache „Mord am Silberweiher“ geloggt, also angegeben, dass er ihn gefunden habe. "Ich wende mich in Sachen der Vermissung von Maria Baumer an Dich, vielleicht hast Du in der Presse gelesen, dass Maria Baumer im Waldgebiet bei Bernhardswald tot aufgefunden worden ist", heißt es in der Nachricht. Weil er den genannten Cache, der in der Nähe des Fundortes liegt, geloggt hat, könnte unser Leser "ein möglicher Zeuge in diesem Tötungsdelikt sein". Er solle sich bei der Polizei melden, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse sind angegeben.

Dr. Markus Pfaller, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Regensburg, gibt auf Anfrage an, dass die Ermittlungen im Todesfall Maria Baumer weiterlaufen. Die Nutzung des Internets sei dabei seit Jahren ein Mittel, um Spuren zu verfolgen, neu sei das nicht. Der Polizei stünden alle zulässigen Ermittlungsmethoden zur Verfügung, also auch die Suche im Internet. Dabei komme es nicht auf die Tat allgemein an, sondern jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden, wenn es darum geht, ob das Internet in die Ermittlungen miteinbezogen wird. Im Einzelfall werde dann entschieden, ob die Suche im Netz hilfreich sein könnte. Die einfache Suche im Netz muss dabei nicht genehmigt werden, sie ist mit einem Telefonanruf vergleichbar. Es handelt sich um nicht-verdeckte Ermittlungen. Alle verdeckten Ermittlungen, wie zum Beispiel das Abhören von Telefonanrufen oder eben auch das Ausspähen von Internet-Profilen, aber bedürfen der Genehmigung. Die offene Ermittlung sei zu jeder Zeit zulässig, so Pfaller.

Im Fall des inzwischen wieder freigelassenen Verlobten der Maria Baumer gebe es keine Neuigkeiten. Das Verfahren laufe weiter, der 28-Jährige sei weiter ein "Beschuldigter im Ermittlungsverfahren", so Pfaller. Die Entscheidung über die Freilassung habe das Gericht getroffen, da es keinen dringenden Tatverdacht als gegeben ansah, eine Einstellung des Verfahrens obliege aber der Staatsanwaltschaft. Diese Einstellung sei aktuell nicht vorgesehen, es werde weiter auch in Richtung des Verlobten ermittelt.

Mehr zum Fall unter www.wochenblatt.de!

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