Straßenausbaubeitragssatzung
Hilfe aus Strabs-Härtefallfonds jetzt beantragen

02.07.2019 | Stand 13.09.2023, 3:01 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Bürger, die zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 Straßenausbaubeiträge zahlen mussten und dadurch „in unzumutbarer Weise belastet wurden“, können auf finanzielle Hilfe vom Freistaat hoffen.

LANDSHUT In einem Schreiben an alle bayerischen Städte und Gemeinden weist das Innenministerium darauf hin, dass zu diesem Zweck ein Härtefallfonds eingerichtet und einmalig mit 50 Millionen Euro ausgestattet worden ist. Dies hatte der Landtag im Mai beschlossen. Betroffene Beitragspflichtige können ab sofort noch bis zum Jahresende (Ausschlussfrist!) einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist unter anderem online über den Bayerischen Formularserver möglich unter https://formularserver.bayern.de. Weitere Informationen über den Härteausgleich an sich, die maßgeblichen Kriterien, die Antragsmodalitäten und die Antragsfrist gibt es ebenfalls im Internet unter der Adresse www.strabs-haertefall.bayern.de

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