Rückfällig" geworden
Hausverbot in der Obstabteilung missachtet

07.07.2017 | Stand 02.08.2023, 9:33 Uhr
−Foto: n/a

Die Obstabteilung eines Amberger Einkaufsmarktes schien eine 67-Jährige magisch anzuziehen – dumm nur, dass sie Hausverbot in dem Geschäft hatte.

Bereits am 2. Juli wurde die 67-Jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach in der Obstabteilung eines Einkaufsmarktes am Bergsteig auffällig. Sie wurde vom Ladendetektiv dabei beobachtet, wie sie sommerliche Kirschen in eine Tüte füllte, diese auf die Waage legte und das Etikett ausdrucken ließ.

Nachdem sie dieses aufgeklebt hatte, fasste sie noch ordentlich nach und packte eine Handvoll Kirschen oben drauf. Sie wurde nach der Kasse angesprochen und ins Büro gebeten. Dort erhielt sie neben einer Anzeige wegen Betruges von der Geschäftsleitung ein Hausverbot für alle Filialen der Discounterkette ausgesprochen.

Nur knapp eine Woche später, am 8. Juli gegen 14.15 Uhr, wurde sie vom Ladendetektiv wieder in der Obstabteilung angetroffen. Sie hatte somit gegen das Hausverbot verstoßen und wird nun wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.

Die 67-Jährige zeigte sich absolut uneinsichtig und war mit dem Hausverbot nicht einverstanden, da sie ja diesmal nichts gestohlen habe. Sie wurde von den Ordnungshütern aus dem Geschäft geleitet. 

Schwandorf