Arbeitnehmer nicht angemeldet
Hauptzollamt Regensburg deckt Sozialbetrug auf – Unternehmer verurteilt

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 17:49 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass ein Unternehmer aus dem Landkreis Cham über Jahre hinweg Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet zu haben.

LANDKREIS CHAM Bei der Überprüfung der Geschäftsunterlagen stellten die Beamten des Hauptzollamts Regensburg fest, dass zehn Arbeitnehmer ihren Lohn grundsätzlich schwarz erhielten. Seiner Verpflichtung, die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Firmeninhaber indes nicht nach. Außerdem fanden die Zöllner heraus, dass ein Arbeitnehmer als sog. Scheinselbstständiger beschäftigt war. Zudem erhielt ein weiterer Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Die so eingesparten Sozialabgaben belaufen sich auf rund 51.000 Euro.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg zeigte sich der Geschäftsinhaber voll geständig, den verursachten Schaden hatte er bereits durch eine Nachzahlung beglichen. Das Gericht sah daher von einer Freiheitsstrafe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 45 Euro. Aufgrund der Mindestlohnunterschreitung hat er zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zu tragen.

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