Totschlagsprozess gegen 57-Jährigen
Hat sich Frauenarzt mit „Plan B“ selbst belastet?

12.09.2017 | Stand 28.07.2023, 14:23 Uhr
−Foto: n/a

Ende Juni waren die Beweisaufnahme beendet, die Plädoyers gehalten und der Termin für die Urteilsverkündung festgelegt. Das Urteil wird für 21. Juli erwartet.

ERDING Jetzt legte die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Landshut (Symbolbild) noch einen Zusatztermin ein, in dem vor allem die von der Verteidigung im Rahmen der Plädoyers gestellten Hilfsbeweisanträge abgearbeitet wurden.

Wie ausführlich berichtet, hatte Staatsanwalt Christoph Ritter in dem sich inzwischen über 20 Verhandlungstage hinziehenden Indizienprozess gegen den ehemaligen Erdinger Frauenarzt Prof. Dr. Michael B. eine Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahre gefordert. Er sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige am 4. Dezember 2013 im Reihenhaus in Pretzen seine damals 60-jährige Ehefrau Brigitte zunächst brutal verprügelt und dann bis zum Ersticken gewürgt hat.

Prof. B. hatte nachdrücklich seine Unschuld beteuert und seine dreiköpfige Verteidigerriege wie schon bei der ersten Auflage des Prozesses 2014/15 Freispruch beantragt, der damals dann auch ergangen war. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil allerdings 'kassiert'. Last not least, so Staatsanwalt Ritter, scheine es keinen Sinn zu machen, wenn Prof. B. zunächst ein (alkoholbedingtes) Sturzgeschehen als Todesursache plausibel mache und dann noch zusätzlich Hinweise auf einen Fremdtäter setze wie etwa die geöffnete Terrassentür, durch die er geflüchtet sein könnte. Aber, so der Anklagevertreter: 'Das war der Plan B für den Fall, das Zweifel am Sturzgeschehen aufkommen.' Diese Trugspur sei aber der größte Fehler des 57-Jährigen gewesen: 'Sie war der Hauptgrund für den Anordnung der Obduktion, ohne die das Tötungsdelikt nicht erkannt worden wäre.'

Lesen Sie mehr zum Thema in der neuen Ausgabe des Erdinger Wochenblatts am 19. Juli. 

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