Er wohnte gar nicht mehr im Landkreis Schwandorf:
Hartz-IV-Betrüger verurteilt

04.07.2017 | Stand 27.07.2023, 9:40 Uhr

Damit hatte der Kunde der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Integration für den Landkreis Schwandorf nicht gerechnet: Jahrelang lebte ein Kunde nicht im Landkreis Schwandorf, kassierte aber fleißig Geldleistungen der ARGE. Jetzt wurde er wegen Betruges verurteilt.

SCHWANDORF Um seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu verschleiern, gab Erich K. (Name geändert) bei seinen Anträgen auf Geldleistungen regelmäßig als Hauptwohnsitz eine Adresse im Landkreis Schwandorf an. Selbst als er mit dem Verdacht konfrontiert wurde, er wohne in einer eheähnlichen Gemeinschaft außerhalb des Landkreises Schwandorf und hätte dementsprechend auch keinen Anspruch auf Geldleistungen, wähnte er sich immer noch in völliger Sicherheit.

Auch als die ARGE die Zahlung der Leistungen einstellte, ein Rückforderungsverfahren einleitete und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete, sah sich der Betroffene immer noch im Recht. Er klagte vor dem Sozialgericht in Regensburg; seine Klage wurde allerdings abgewiesen und die Entscheidung der ARGE bestätigt.

Auch beim Prozess vor dem Amtsgericht blieb der ehemalige Leistungsempfänger immer noch bei seinen ursprünglichen, erwiesenermaßen falschen Angaben.Die Quittung durch das Amtsgericht: 140 Tagessätze wegen Betruges.

Doch dem Betroffenen reichte das immer noch nicht, wie der Geschäftsführer der ARGE Schwandorf, Günter Burgerspfleger, ausführt. Erich K. klagte vor dem Landessozialgericht in München, wo seinen Angaben allerdings wieder nicht geglaubt wurde und das erstinstanzliche Urteil bestätigt wurde.Nachdem Erich K. auch mit seiner Bestrafung wegen Betruges nicht einverstanden war, ging er auch noch in Berufung vor das Landgericht in Amberg.Im Verlauf der Verhandlung, geladen waren übrigens rund fünfzig Zeugen, nahm Erich K. seine Berufung zurück.Zwischenzeitlich ist das Urteil über 140 Tagessätze wegen Betruges rechtskräftig.

Wie Burgerspfleger von der ARGE Schwandorf abschließend erklärt, sind auch aktuell eine Reihe ähnlicher Fälle in Bearbeitung bzw. sind bereits Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Laut Burgerspfleger können Leistungsempfänger Schwierigkeiten der beschriebenen Art ganz einfach verhindern, wenn sie sich an die gesetzlichen Spielregeln halten und ausschließlich den Tatsachen entsprechende Angaben machen.

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