In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wird teilweise wild gefeiert
Halloween – Scherze erlaubt, Straftaten nicht

31.10.2017 | Stand 02.08.2023, 15:47 Uhr
−Foto: n/a

Am Dienstag ist Reformationstag - und Halloween. In vielen Clubs, Bars und Diskotheken wird gefeiert – oft auch mit kreativen Verkleidungen. Die Polizei hat nichts dagegen, außer es geht zu weit.

LANDSHUT „In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu überzogenen Streichen, die in polizeilichen Ermittlungen endeten“, so das Polizeipräsidium Niederbayern in einer Pressemitteilung.

Auch in Niederbayern hat der Brauch Einzug gehalten, dass in der Nacht vor Allerheiligen Kinder und Jugendliche durch die Straßen ziehen und mit dem Spruch: „Süßes, sonst gibt`s Saures“ Süßigkeiten fordern. Wer nichts gibt, muss mit einem Streich rechnen. „Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzungen hört der Spaß allerdings auf. Hier handelt es sich ganz klar um strafbare Handlungen“, so die Polizei.

Immer wieder werde die Polizei zu Einsätzen gerufen, bei denen Häuser und Türen mit Eiern beworfen oder mit Farbe besprüht wurden. „Unabhängig von möglichen Schadensersatzansprüchen ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung eine Straftat und zieht nach der Anzeigeerstattung automatisch polizeiliche Ermittlungen nach sich. Halloween steht nichts entgegen, wenn die Streiche niemandem Schaden zufügen. Wenn aber dabei Personen geschädigt und Sachen vorsätzlich beschädigt werden bedeutet dies für die Beteiligten meist Ärger in Form einer Strafanzeige.“

Folgender Rat und diese Bitte des Polizeipräsidiums geht an Eltern und Personensorgeberechtigte:

1) Sprechen Sie mit Ihren Kindern und weisen Sie diese auf die bestehenden rechtlichen Grenzen und die Folgen bei der Begehung von Straftaten hin

2) Erklären Sie den Kindern, dass nicht jeder mit „Halloween“ etwas anfangen kann und dies auch akzeptiert werden sollte

Landshut