Knapp 300 Cannabis-Pflanzen
Haft für den 53 Jahre alten Betreiber einer „professionellen“ Marihuana-Plantage

01.12.2017 | Stand 13.09.2023, 0:24 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

“Ich möchte darum bitten, dass Sie mich auf freiem Fuß lassen. Niemand kann sich um meine Familie kümmern“, drückte der 49-jährige Angeklagte am Ende des Prozesses kräftig auf die Tränendrüse. Und auch die beiden anderen Angeklagten äußerten sich noch einmal vor der Urteilsverkündung. „Ich habe gegen das Gesetz verstoßen. Ich erwarte eine Strafe und ich werde sie akzeptieren“, erklärte der 53-jährige Angeklagte. Der dritte im Bunde beteuerte, er habe die Situation falsch eingeschätzt und vor allem unterschätzt.

REGENSBURG Die 49 und 53 Jahre alten Angeklagten betrieben Anfang des Jahres eine laut Staatsanwaltschaft „professionelle“ Marihuana-Plantage in München. Sie züchteten knapp 300 Cannabis-Pflanzen um rauchfähiges Marihuana zu gewinnen und dieses zu verkaufen. 518 Gramm bereits rauchfähiges Marihuana hatte der 53-jährige Angeklagte in der Wohnung des dritten 27 Jahre alten Angeklagten in Rohr gelagert. Dass die Drogen bei dem 27-Jährigen gelagert wurden, war eine taktische Entscheidung.

Die Angeklagten zeigten sich geständig

Er war ein unbescholtener Bürger, der bis dato noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war.„Ich wollte ihm einen Freundschaftsdienst erweisen“, gab der 27-Jährige vor Gericht an. Er hatte den 53-Jährigen vor circa zehn Jahren im Kung-Fu-Training kennengelernt. Seitdem sind sie befreundet. Da sich die drei angeklagten Männer geständig zeigten, konnte das Urteil nach nur drei Prozesstagen fallen. Der 53-Jährige, der sich in der Vergangenheit schon einige Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr, Diebstahls, Raubes, Besitzes von Betäubungsmitteln, Körperverletzung zu Schulden hat kommen lassen, und der Hauptverantwortliche in diesem Fall war, wurde nach einer Verständigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Der 49-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese wird auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er eine Zahlung an einen gemeinnützigen Verein leisten. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro wurde der 27-Jährige verurteilt.

Regensburg