Grenzkontrollen zu Österreich
Grenzübertritt nur mit Pendlerbescheinigung oder Nachweis für dringende Ausnahmegründe

20.03.2020 | Stand 04.08.2023, 18:27 Uhr
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Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze - das sind die zugelassenen Grenzübergänge

Bayern. Die Bundespolizei kontrolliert mit Unterstützung der Landespolizei die folgenden Grenzübergänge (GÜG) an der deutsch-österreichischen Grenze. Für alle notwendigen Reisen sind nur diese zu benutzen. Alle anderen Grenzübergänge sind bereits oder werden noch geschlossen.

Die Bundespolizei bittet die Reisenden um Verständnis und bittet zudem, Ausweisdokumente, z.B. Pendlerbescheinigung (Vordruck unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html) oder Nachweise für dringende Ausnahmegründe griffbereit im Fahrzeug mitzuführen.

Offene Grenzübergänge von West nach Ost:

Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Freilassing:

-Burghausen (BY)

-B 304 Saalbrücke

-BAB 8

-Reit im Winkl

-Winkelmoosalm

-Melleck / Steinpass (BY)

-Marktschellenberg

-Bahnhof Salzburg

-Bahnhof Freilassing

Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Passau:

-Wegscheid (BY)

-Passau Achleiten

-BAB 3 Rottal Ost

-BAB 3 AS Pocking

-GÜG Simbach Bahnhof

-GÜG Mariahilf

-Neuhaus / Neue Brücke

-GÜG Kirchdorf (BY)

-Bahnhof Passau

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat eine Liste mit allen passierbaren Grenzübergängen unter dem folgenden Link veröffentlicht:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/liste-grenzuebergangsstellen.html

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