Da klickten die Handschellen
Gesuchter nach zwei Monaten in Altötting festgenommen

20.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:43 Uhr
−Foto: n/a

Burghauser wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt - er tauchte unter

ALTÖTTING. Bereits am 18. Oktober und am 4. Dezember flüchtete ein 44-jähriger gebürtiger Burghauser bei polizeilichen Kontrollen im Bereich Tittmoning.

Die Gründe lagen auf der Hand: Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis seit Juli 2018 gesucht. Er wurde bereits im Juni 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro oder 80 Tagen Haft verurteilt. Der Burghauser tauchte unter, hatte keinen Wohnsitz mehr in Deutschland oder im nahegelegenen Österreich.

Weiterhin ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Diese wurde dem einschlägig polizeilich in Erscheinung getretenen 44-Jährigen schon vor Jahren entzogen.

Bei den beiden Fluchten im Oktober und Dezember 2018 war der Gesuchte als Fahrer eines Autos unterwegs. Bei den Kontrollen durch die Bundespolizei gelang ihm zweimal die Flucht und er konnte untertauchen. Einmal flüchtete er zu Fuß, das zweite Mal mit seinem Auto.

Am 19. Dezember war seine Flucht zu Ende: Beamte der Zivilen Einsatzgruppe Traunstein konnten ihn in Altötting festnehmen. Ausschlaggebend war ein Hinweis eines Polizeibeamten, der privat in Altötting unterwegs war, den Gesuchten erkannte und die zivilen Polizeibeamten umgehend informierte.

Völlig überrascht, kreidebleich und erschrocken zeigte sich der 44-Jährige bei seiner Festnahme durch die zivilen Polizisten. Eine Flucht bzw. ein Fluchtversuch war ihm hier nicht mehr möglich und die Handschellen klickten innerhalb weniger Sekunden – damit hatte er überhaupt nicht gerechnet.

Aufgrund der Tatsache, dass gegen den Burghauser nun drei Ermittlungsverfahren des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet wurden und er keinen Wohnsitz hat, stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen ihn einen Haftbefehlsantrag. Er wird im Laufe des 21. Dezembers dem Ermittlungsrichter in Altötting vorgeführt, der über den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls entscheiden wird.

Die Bezahlung des vorliegenden Haftbefehls in Höhe von 1.300 Euro war dem 44-Jähirgen nicht möglich. Aus diesem Grund kommt er ohnehin die nächsten 80 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.

Altötting