Flüchtling illegal versteckt
Geschiedenes Männerpaar landet aus falsch verstandener Liebe vor Gericht

24.11.2018 | Stand 13.09.2023, 1:53 Uhr
−Foto: n/a

Eine Liebesgeschichte mit Ausgang vor dem Amtsgericht: Am Mittwoch verhandelte Richterin Cornelia Blankenhorn gegen zwei Männer, die Ausweise gefälscht und einem Serben illegal Unterschlupf gewährten. Das inzwischen getrennt lebende Männerpaar hatte die Taten aus Liebe begangen.

REGENSBURG Vor Gericht würdigten sich die beiden Männer keines Blickes mehr: Am Mittwoch verhandelte Richterin Cornelia Blankenhorn am Regensburger Amtsgericht einen Fall, der wohl aus Liebe geschah – oder aus falsch verstandener Liebe. Vor Gericht stand ein 39-jähriger Verwaltungsangestellter, der im Landratsamt einst für Soziales zuständig war, sowie sein Ex-Ehemann, ein 30-jähriger Krankenpflegehelfer aus Serbien. Dieser hatte wohl aus Liebe seinen einstigen Ehemann gebeten, seinem Ex-Freund aus Serbien illegal Unterschlupf zu gewähren. Sogar drei Ausweispapiere wurden im Internet bestellt, 1.050 Euro an einen Fälscher nach Bulgarien überwiesen – dabei waren die Papiere so schlecht gemacht, dass sie sofort als Fälschung auffielen.

Das war laut Anklage geschehen: Der 30-Jährige war mit seinem Ex-Freund ins Bundesgebiet eingereist. Als der Ex-Freund allerdings auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Dezember 2015 einen negativen Asylbescheid bekam, fragte der Angeklagte seinen Ehemann, ob man seinen Ex-Freund nicht aufnehmen könnte. Das geschah – fast zwei Jahre lang lebte der Illegale in der gemeinsamen Wohnung, einmal zog er sogar mit in eine neue Wohnung. Leicht haben es Homosexuelle in Serbien sicher nicht. Doch das Land gehört noch nicht zur EU, man kann also nicht einfach nach Deutschland reisen und dort leben. Und Asyl bekommt man in Deutschland auch nicht, weil es in Serbien keine politische Verfolgung gibt.

Dank der Vermittlung der Anwälte einigte man sich mit der Staatsanwaltschaft auf einen Deal: Für die illegale Unterbringung des Ex-Freundes wurde der Landratsamt-Mitarbeiter zu vier Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. 2.000 Euro muss er zudem bezahlen an eine gemeinnützige Organisation.

Der als Krankenpflegehelfer arbeitende Serbe, dessen Duldung noch bis Ende 2019 gilt, muss 90 Tagessätze a 35 Euro abstottern. Da er von 1.100 Euro netto im Monat lebt, dürfte ihm das nicht leicht fallen. Und auch der Landratsamts-Mitarbeiter, der noch Unterhalt für einen Sohn zahlen muss, ist mit 1.400 Euro netto im Monat nicht gerade betucht. Ihm schrieb die Richterin positiv ins Stammbuch: „Das war falsch verstandene Liebe, warum sie das gemacht haben, anders kann man es nicht erklären.“ Beiden attestierte sie, dass es sich um ein Kapitel in ihrem Leben handelt, das sich nicht wiederholen wird.

Der illegal eingereiste Ex-Freund des Serben indes muss separat mit einem Verfahren rechnen. Ob er wieder in Deutschland ist, wurde bei der Verhandlung nicht klar – doch ein beschlagnahmtes Telefon hatte die Staatsanwaltschaft jedenfalls nach Serbien geschickt. Es war allerdings das Falsche, wie sich herausstellte.

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