Überraschungseier mit Heroin geschmuggelt
Gericht verurteilt Mann zu fast fünf Jahren Haft

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 15:18 Uhr
−Foto: n/a

Mit fünf rektal eingeführten Überraschungseiern mit brisanter Füllung, nämlich 100 Gramm Heroin, wurde der arbeitslose EDV-Kaufmann Manfred P. (53) aus Markt Schwaben am Flughafen München geschnappt.

FLUGHAFEN / LANDSHUT Vor der 1. Strafkammer beim Landgericht Landshut räumte er noch weitere Einfuhren ein und handelte sich dafür eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten ein.

Der EDV-Kaufmann war am 29. Januar dieses Jahres gegen 17 Uhr mit dem Flieger aus Amsterdam gelandet. „Er hatte lediglich eine Tasche als Gepäck, kam uns reichlich nervös vor und hatte auch eine deutliche Alkoholfahne. Wir haben einen Wischtest veranlasst und der schlug positiv auf Opiate an”, so einer der Zollbeamten, die ihn einer Kontrolle unterzogen, bei der der 53-Jährige immer zittriger geworden und ins Schwitzen gekommen sei.

Er habe dann nach einem bestimmten Abführmittel gefragt und es auf der Fahrt zum Erdinger Krankenhaus mit der Begründung, dass das gesundheitsschädlich sei, abgelehnt, sich röntgen zu lassen. In der Klinik habe er dann die fünf Überraschungseier ausgeschieden, in denen insgesamt 100 Gramm Heroin von bester Qualität quasi eingeschweißt gewesen seien. Der Wirkstoffgehalt des Stoffs wurde bei der späteren Analyse mit rund 50 Prozent ermittelt.

Bei seiner Vernehmung habe er dann angegeben, das Heroin in Amsterdam von einem ihm bekannten Dealer, von dem er nur den Vornamen kenne, für 3000 Euro erworben zu haben. Zur Überraschung der Zollbeamten packte er dann weiter aus und räumte ein, ab September 2014 in drei weiteren Fällen Heroin in einer Gesamtmenge von 200 Gramm „importiert” zu haben. Da sei er jeweils mit dem Zug unterwegs gewesen.

Auf seinen Angaben basierte auch die von Staatsanwalt Tilmann Roß vertretene Anklage vor der 1. Strafkammer des Landgerichts, die auf unerlaubte Drogeneinfuhr in nicht geringer Menge in vier Fällen, aber auch auf unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge lautete. Der EDV-Kaufmann hatte sich bei seinen Vernehmungen zunächst dahingehend eingelassen, dass er die gesamte Menge für seinen eigenen Konsum erworben habe.

Allerdings rechnete ihm Vorsitzender Richter Markus Kring vor, dass dies durch eine einfache Rechnung widerlegt werden könne: Seinen täglichen Bedarf habe er im Rahmen der Vernehmungen mit 0,5 Gramm angegeben und auch noch berichtet, dass er zwischendurch mehrfach Pausen eingelegt und sich in dieser Zeit - im Schnitt mindestens zehn Tage im Monat - mit Methadon „runterdosiert” habe. Damit lasse sich nachrechnen, dass er sogar mit der überwiegenden Menge aus den drei vorangegangenen Einfuhren gedealt habe. Dafür spreche auch, dass er zuletzt arbeitslos gewesen sei und von „Stütze” gelebt habe, die für derartige Großeinkäufe nicht gereicht habe.

Der 53-Jährige räumte daraufhin nach Rücksprache mit seinem Verteidiger ein, dass er mit dem Stoff aus den Amsterdam-Reisen auch noch drei Freunde versorgt und mit dem Erlös mehr oder minder seinen Eigenkonsum finanziert habe. Die Namen seiner Abnehmer wollte er allerdings nicht nennen. Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger bescheinigte dem EDV-Kaufmann in seinem Gutachten eine ungewöhnliche „Drogenkarriere”: In seiner Jugend, so habe er berichtet, habe er zwar Cannabis konsumiert und mit Mitte 20 auch Kokain.

Heroin habe er erst im „gesetzten Alter” geschnupft bzw. geraucht, insbesondere, nachdem er 2010 unverschuldet arbeitslos geworden sei und keinen Job mehr bekommen habe. Zuletzt habe zwar eine Abhängigkeit bestanden, die Schuldfähigkeit des 53-Jährigen sei dadurch allerdings nicht tangiert gewesen: „Er hat seinen Konsum unter Kontrolle gehalten.” Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei deshalb nicht notwendig, allerdings sollte dem EDV-Kaufmann, der freiwillig eine Therapie machen will, der Weg dazu geebnet werden.

Die Strafkammer blieb mit dem verhängten Strafmaß nur geringfügig über dem Antrag von Staatsanwalt Roß, der eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert hatte. Strafmildernd, so Vorsitzender Richter Markus Kring, habe sich das überschießenden Geständnis ausgewirkt, ohne das die früheren Einkaufsfahrten womöglich nie aufgeflogen wären. Berücksichtigt habe man außerdem, dass es in der eigentlich geradlinigen Vita des 53-Jährigen durch den Arbeitsplatzverlust einen Bruch gegeben und bei ihm ein gewisser Suchtdruck vorgelegen habe.

Außerdem sei das Heroin nicht für eine Vielzahl von potentiellen Abnehmer, sondern für die drei „Mitfinanziers” bestimmt gewesen. Das schriftliche Urteil werde man dahingehend abfassen, dass - sobald eine Zusage für einen Therapieplatz vorliege - die Haft zurückgestellt werde. Damit entsprach die Kammer dem Antrag von Verteidiger Dr. Thomas Krimmel, der seinerseits allerdings eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als dreieinhalb Jahren für ausreichend erachtet und darauf verwiesen hatte, dass sein Mandant mit dem sozialen Niedergang nicht fertig geworden sei und sich deshalb in die Drogen geflüchtet habe.

Erding