JVA
Gerechtigkeit nur für die Reichen? Grieche konnte 673 Euro nicht bezahlen: Augustenburg!

10.10.2017 | Stand 04.08.2023, 11:55 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Wer in Deutschland eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss ins Gefängnis. Jetzt griff die Bundespolizei einen Griechen auf, der 673 Euro nicht bezahlen konnte.

REGENSBURG Auf Grund eines bestehenden Haftbefehls hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Regensburg einen 36-Jährigen verhaftet. Bundespolizisten kontrollierten am Freitagabend (8. September) einen 36-jährigen Mann im Eingangsbereich des Bahnhofes. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg seit Anfang August mit Haftbefehl nach dem Mann fahnden ließ.

Das Amtsgericht hatte den griechischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz im Mai 2017 wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, zuzüglich 73,50 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Ersatzweise drohten 15 Tage Freiheitsstrafe.

Nachdem der Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Da der 36-Jährige den ausstehenden Geldbetrag in Höhe von 673,50 Euro nicht begleichen konnte, sollte er zunächst im Gewahrsam der Bundespolizei bleiben und tags darauf in die Justizvollzugsanstalt (JVA) eingeliefert werden. Der Mann hatte allerdings vor seiner Verhaftung Drogen eingenommen. Ein Arzt musste deshalb die Gewahrsamsfähigkeit feststellen, ehe der Verhaftete seinen Drogenrausch ausschlafen konnte. Am nächsten Morgen lieferten ihn die Beamten in die JVA Regensburg ein.

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