Einstweilige
GEMA wehrt sich juristisch gegen Hausverbot von Barbesitzer

07.07.2017 | Stand 13.09.2023, 3:41 Uhr
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Weil ein Berliner Barbesitzer den Mitarbeitern von GEMA und GEZ Hausverbot erteilte, zogen die Musikverwertungsgesellschaft und deren Juristen vor Gericht.

DEUTSCHLAND Hat sich ein Barbesitzer in Berlin auf dünnes Eis begeben, als er pauschal den Mitarbeitern von GEMA und GEZ Hausverbot erteilte? Weil das Wochenblatt online über den Fall berichtet hatte, meldete sich ein Mitarbeiter der GEMA bei uns. "Wir sind gegen das Hausverbot vorgegangen", sagte ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft aus München. 

Tatsächlich liegt dem Wochenblatt zwischenzeitlich eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vor, die von der GEMA gegen den Barbesitzer erwirkt wurde. Demnach wird ihm untersagt, "Mitarbeitern der Antragstellerin (das war die GEMA, d. Red.) und für sie tätigen Personen Hausverbot für die Gaststätte (Name der Bar) aufrechtzuerhalten bzw. zu vollziehen", so die Richter.

Der GEMA ist es gelungen, glaubhaft zu machen, dass es einen Lizenzvertrag über Hintergrundmusik gebe. Bei einer Party indes sei eben nicht davon abgegoltene Musik abgespielt worden. Der Barbesitzer habe "durch das Abspielen nicht lizenzierter Musik Rechte der jeweiligen Urheber verletzt", daher sei er verpflichtet, "Kontrollen zu dulden." Mit der Eröffnung eines Geschäfts verpflichte sich ein Ihaber, "grundsätzlich und ohne Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt zu den geschäftsräumen zu gestatten, die sich im Rahmen des üblichen Käuferverhaltens benehmen; dies beinhaltet auch die Pflicht, Testkäufe oder die testweise Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu dulden", so die Richter.

Regensburg