Vogelgrippe
Geflügelbestände sind beim Landratsamt Regensburg zu melden

10.07.2017 | Stand 03.08.2023, 22:45 Uhr
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Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe wurde am Freitag, 18. November, bayernweit eine allgemeine Stallpflicht erlassen, die sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, gilt.

LANDKREIS REGENSBURG Zusätzlich erinnert nun das im Landratsamt angesiedelte Veterinäramt alle Geflügelhalter – sowohl gewerbliche als auch Hobbyhalter – daran, ihren Bestand oder Änderungen umgehend anzumelden, falls sie ihrer Meldepflicht nach der Viehverkehrsordnung noch nicht nachgekommen sind. Danach hat jeder Halter unabhängig von der Größe des Bestandes von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Laufvögel und Tauben seine Haltung – unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes – sowie etwaige Änderungen bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen.

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Aktuelles – Ausstehende Geflügelbestände beim Landratsamt melden – zum Download hinterlegt. Das ausgefüllte Formular ist per Mail an veterinäramt@lra-regensburg.de, Post oder Fax an die Nummer 0941/ 4009560 oder an das Veterinäramt zu senden. Die Meldepflicht gilt für den gesamten Landkreis Regensburg.

Derzeit kein Verdachtsfall im Landkreis bekannt

Zum Stand am Dienstag, 22. November, gibt es im Landkreis Regensburg keinen Verdachtsfall auf Vogelgrippe. Daher gilt die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel im Landkreis Regensburg als Vorsichtsmaßnahme. Verstöße können jedoch als Ordnungswidrigkeiten nach § 76 des Tierseuchengesetzes geahndet werden. Mit dem Wegsperren der Tiere soll der Kontakt zu Wildtieren vermieden werden, die Geflügel aus Betrieben sowie aus privater Haltung anstecken könnten. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne und so weiter) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher et cetera) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Informationen auf der Landkreis – Homepage

Auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-regensburg.de ist sowohl die Allgemeinverfügung des Landratsamtes von Freitag, 18. November, zur Stallpflicht, die Pressemitteilung des Umweltministeriums sowie die Eilverordnung des Bundes vomn Freitag, 18. November, über zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen abrufbar. Ebenso wurde eine Verlinkung zum Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen.

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