Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Gast weigert sich das Lokal zu verlassen: Polizei muss ihn fesseln

11.07.2017 | Stand 25.07.2023, 2:25 Uhr
−Foto: n/a

Ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte handelte sich in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag, 15. April, ein 19-jähriger Auszubildender aus Bad Griesbach ein.

BAD GRIESBACH Der junge Mann nutzte einen Spielautomaten in einem Lokal im Stadtgebiet. Nach Mitternacht reklamierte er beim Gastwirt, dass das Gerät sein eingezahltes Geld nicht richtig verrechnen würde. Der Gast wollte sein Geld vom Wirt zurück. Auf das Angebot des Wirtes, das Journal des Spielautomaten am nächsten Tag auszuwerten und sich dann zu einigen, ging der Gast nicht ein. Er beharrte auf sofortige Auszahlung des Betrages und stritt mit dem Gastwirt weiter.

Der Wirt verständigte daraufhin die Polizei. Auch gegenüber den Beamten beharrte der angehende Koch auf sofortige Auszahlung des angeblich eingeworfenen Geldes. Er zeigte sich nicht einsichtig, die Auswertung des Automaten abzuwarten. Auch wollte er den Aufforderungen des Wirtes und der Beamten, das Lokal zu verlassen, nicht Folge leisten. Nach Androhung von unmittelbarem Zwang wurde er durch die Beamten unter Einsatz einfacher körperlicher Gewalt aus dem Lokal gebracht. Im Anschluss wollte er wieder zurück ins Lokal, woran in die Beamten erneut mittels unmittelbaren Zwanges hindern mussten.

Den sich stark wehrenden uneinsichtigen Mann mussten die Beamten letztlich fesseln, um seine Gegenwehr zu unterbinden. Er wurde ins Krankenhaus Rotthalmünster zur Blutentnahme verbracht. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen Widerstands gegen die Polizeibeamten erstattet.

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