Über den Tisch gezogen:
Fürst Albert muss weiter auf Millionen vom Freistaat warten

05.07.2017 | Stand 13.09.2023, 6:12 Uhr

Der Freistaat Bayern hat Fürst Albert von Thurn und Taxis über den Tisch gezogen – und das auch noch zu Recht! Kürzlich verklagte der Fürst den Freistaat auf Zahlung von Fördergeldern. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Baumaßnahmen privater Schulen vom Freistaat zu 80 Prozent getragen werden müssen.

REGENSBURG Im idyllischen Schloss Prüfening kam die Montessori-Schule unter. Weil sich die aber die Baukosten nicht leisten konnte, streckte Albert das Geld vor – immerhin 4,3 Millionen Euro. Weil Albert das Geld vorstreckte, trat der Schulverein seine Ansprüche auf die 80 Prozent staatliche Schulfinanzierung an den Fürsten zu Thurn und Taxis ab. Der wartet nun seit 2003 auf sein Geld, das ihm nicht ausbezahlt wird, weil entsprechende Mittel im Haushalt fehlen. Bislang sind lediglich 1,7 Millionen aus München an den Fürsten geflossen, der Freistaat schuldet Albert also noch 2,6 Millionen Euro.

Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof in München entschieden: Recht so! Wenn der Freistaat kein Geld hat, dann muss er die Zuschüsse zur Finanzierung nicht sofort begleichen. Der Fürst hatte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg Berufung eingelegt und vertritt die Auffassung, aus verfassungsrechtlichen Gründen – seine Anwälte verwiesen auf Artikel sieben des Grundgesetzes zum Schulwesen – müssten die Mittel dann eben im Haushalt bereit gestellt werden.

Besonders krass ist die Entscheidung auch deshalb, weil die Zuschüsse an die Schule von der Regierung der Oberpfalz bereits im Jahr 2002, als die Schulsanierung fertig gestellt wurde, bewilligt wurden. "Schulträger, deren Baumaßnahmen vom Freistaat Bayern bewilligt werden, müssen sich darauf einstellen, dass Fördergelder nur nach Maßgabe der im Staatshaushalt bereit gestellten Mittel ausgezahlt werden", heißt es dazu lapidar im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.

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