AZV Pfattertal senkt Gebühren
Fünf Millionen in der „falschen Schublade“

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 8:23 Uhr
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Der Abwasserzweckverband Pfattertal (AZV) senkt die Gebühren, doch auch bei der Neuberechnung lässt die Transparenz zu Wünschen übrig.

REGENSBURG Statt der zunächst berechneten 4,40 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser, müssen für den Zeitraum Juni 2009 bis Oktober 2015 nur noch 2,88 Euro pro Kubikmeter bezahlt werden. Beim Niederschlagswasser bleibt die Gebühr mit 0,95 Euro fast unverändert. Für den Zeitraum Juni 2009 bis September 2011 müssen allerdings 1,17 Euro geblecht werden.

Eigentlich sollte die Bürgerinitiative „Transparenz beim AZV Pfattertal“, die durch eine erfolgreiche Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg die Neuberechnung erzwungen hat, zufrieden sein. „Doch auch bei der Neuberechnung lässt die Transparenz zu Wünschen übrig“, bedauert Hermann Kremerskothen, zweiter Vorsitzender der Bürgerinitiative.

Neben dem erwähnten Gerichtsurteil führte AZV-Vorsitzender Hubert Achhammer nämlich neue Vorgaben des Landratsamtes als Grund für die Gebührenänderung an. „Das war auch für uns eine überraschende Wende“, so Achhammer bei der Verbandsversammlung.

„Es gab keine neuen Vorgaben des Landratsamtes“, stellt Landratsamtssprecher Markus Roth auf Anfrage des Wochenblattes dezidiert klar. Die Änderung sei vielmehr erforderlich gewesen, weil die ursprüngliche Kalkulation schlicht und einfach fehlerhaft war. Darauf habe das Landratsamt den Zweckverband sowie das von diesem beauftragte Satzungsbüro aufmerksam gemacht.

Bei der Durchsicht der Kalkulation sei das Landratsamt auf einen Fehler bei der Berücksichtigung der Kosten für die Straßenentwässerung gestoßen. Man habe bereits Mitte Januar auf diesen Fehler aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass der Zweckverband in einem zu erwartenden Rechtsstreit erneut unterliegen würde.  In der neuen Fassung wurden dann die gesamten Kosten der Straßenentwässerung in Höhe von 15,6 Millionen Euro gebührenmindernd berücksichtigt.

Dies führte zu den, im Vergleich zur ersten Kalkulation, deutlich niedrigeren Gebührensätzen. Die Herstellungskosten für die Entwässerungsanlage, die als Grundlage für die Gebührenkalkulation dienen, wurden zunächst nur um die tatsächlich von den Gemeinden geleisteten Anteile für die Straßenentwässerung gekürzt. Die Gebührenzahler hätten somit auch den nicht gedeckten Anteil der Straßenentwässerung mitfinanziert. Das ist nicht zulässig.

„Wir hatten fünf Million in der falschen Schublade, die wir nicht belasten hätten dürfen“, räumt AZV-Verwaltungsleiter Karl Freundl auf Wochenblattanfrage ein. Man habe die Änderungen auch der Bürgerinitiative  „Transparenz beim AZV Pfattertal“ nochmals erläutert.

Die BI ist aber noch nicht überzeugt, dass alle Karten auf den Tisch  gelegt wurden. Der „Schwarze Peter ist noch im Spiel", befürchten Hermann Kremerskothen. In vielen Beispielen von Musterberechnungen der Bürger ergebe sich, dass der AZV damit im Wesentlichen die bereits kassierten Gebühren behält. „Einerseits werden Bürger einige Euro zurückerstattet bekommen, andererseits werden  Leute mit großen befestigten Flächen Nachzahlungen leisten müssen. Hierzu wurden vor Ort keinerlei Erläuterungen abgegeben“, bedauern die BI-Vertreter.

Durch eigenes Versagen seien die Verantwortlichen nun über einen sehr langen Zeitraum in ihren Gestaltungsräumen stark eingeschränkt. Riesige Lasten der Gemeinden durch Umlagen seien zu schultern.

Dass die Bürger geringere Abwassergebühren zahlen müssen, sei einzig und allein der „BI Transparenz beim AZV und der Unterstützung durch die Medien zu verdanken.

Regensburg