Nach Einsatz von MdL Huber
Freistaat fördert Jazz-Woche Burghausen und Musikverein Reischach

22.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:32 Uhr
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Aus dem Kulturfonds 2019 gibt es 75.000 Euro für die Jazz-Woche Burghausen und 7.400 Euro für den Musikverein Reischach

BURGHAUSEN. Der Freistaat Bayern fördert die Jazz-Woche Burghausen 2019 mit 75.000 Euro und den Musikverein Reischach mit 7.400 Euro aus dem Kulturfonds. Das gibt Landtagsabgeordneter Martin Huber bekannt, der sich bei Kunstminister Bernd Sibler, MdL intensiv für die Förderung eingesetzt hat.

„Das Jubiläum der Jazz-Woche in Burghausen in diesem Jahr ist uns allen sicher noch in bester Erinnerung. Namhafte Künstler mit top Auftritten wie zum Beispiel Jamie Cullum haben deutlich gezeigt, welche Strahlkraft die Jazz-Woche weit über unsere Region hinaus hat. Es freut mich daher sehr, dass heuer mit 75.000 Euro aus dem bayerischen Kulturfonds dieses hochklassige Festival auch entsprechend gewürdigt und gefördert wird“, so Martin Huber. Huber dankt in diesem Zusammenhang insbesondere auch der IG Jazz für ihren enormen ehrenamtlichen Einsatz.

Neben der Jazz-Woche Burghausen gibt es aus dem Kulturfonds weitere Mittel, die in den Landkreis Altötting fließen. So kann sich der Musikverein Reischach über 7.400 Euro für die Schaffung neuer Probenräume freuen. „Gerade auch in unseren Musikvereinen wird wertvolle ehrenamtliche Arbeit geleistet – sei es für die Nachwuchsgewinnung, die Vermittlung musikalischer Fähigkeiten oder einfach auch die Pflege von Zusammenhalt und Engagement“, so Huber.

Über die Verteilung der Mittel in Höhe von insgesamt über 6,5 Millionen Euro im Bereich Kunst hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beschlossen. Damit können in diesem Jahr 140 Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden, freut sich MdL Martin Huber.

Eine wichtige Nachricht an die Kulturschaffenden für das nächste Jahr: Neu am Verfahren ist, dass die Antragsfrist um einen Monat von 1. November auf 1. Oktober des Vorjahres vorverlegt wurde. Für Vorhaben in 2020 gilt also der Stichtag 1. Oktober 2019. Damit wird auf die Tatsache Rücksicht genommen, dass zahlreiche kulturelle Veranstaltungen schon in der ersten Jahreshälfte stattfinden. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird die Kulturschaffenden über die Verlegung des Termins noch einmal auf geeigneten Informationskanälen informieren.

Altötting