Info des Polizeipräsidiums in Straubing
Freinacht-Warnung der niederbayerischen Polizei: Null Toleranz bei Straftaten!

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 15:30 Uhr
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Die niederbayerische Polizei hat vor der Freinacht (30. April auf 1. Mai) eindringlich vor der Begehung von Straftaten gewarnt.

STRAUBING Ein besonderes Augenmerk legt die niederbayerische Polizei auch dieses Jahr auf die Nacht vom 30. April auf 1. Mai. Auch wenn es sich um die sogenannte „Freinacht“ handelt – so warnt die Polizei vor der Begehung von Straftaten.

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Staatsanwaltschaft und Polizei keinerlei Spielraum eingeräumt werden kann, wenn es zu Gesetzesübertretungen, wie zum Beispiel bei der Beschädigung von Sachen oder Personen, kommen sollte. "Gegen Brauchtum und Scherze hat die Polizei nichts einzuwenden, solange diese im gesetzlichen Rahmen bleiben", so Stefan Gaisbauer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern in Straubing.

Zudem werden die Bürger darum gebeten, sich bereits zeitnah vor einer Feier bzw. vor einem Festbesuch Gedanken über den Heimweg zu machen. So wird eindringlich davor gewarnt sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer zu setzen. "Abgesehen von den strafrechtlichen Ermittlungen, welche neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen können, ist die Gefahr eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss um ein Vielfaches höher", so Gaisbauer. Ratsam sei es, eine Fahrgemeinschaft zu bilden oder an einen gemeinsamen Abholservice zu denken.

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