Freizeitspaß ist ab 1. Juli wieder erlaubt
Freie Bootsfahrt auf der Alz

05.07.2017 | Stand 13.09.2023, 5:56 Uhr
Axel Effner
−Foto: Foto: Niedermaier

Ab 1. Juli ist das Bootsfahren auf der Alz wieder erlaubt. Das hat das Landratsamt Traunstein jetzt in einer Pressemitteilung erklärt. Im letzten Sommer war die Fahrtsttrecke zwischen Truchtlaching und Altenmarkt erstmals aufgrund gefährlicher Strömungen und im Wasser liegender Bäume bei Offling gesperrt worden. Im Rahmen eines „Schlauchbootgipfels” mit Landrat Hermann Steinmaßl war die Situation Ende Februar kontrovers mit der Bevölkerung diskutiert worden.

TRUCHTLACHING Für die Sicherheit des Bootsfahrers auf der Alz ist dieser ausschließlich selbst verantwortlich. Das ist die einhellige Meinung der Fachstellen und –behörden, die in einer Anhörung zur erneuten Sperrung der Alz ab 1. Juli im Abschnitt zwischen Truchtlaching und Altenmarkt beteiligt wurden. Alle erkannten an, dass der Abschnitt im betroffenen Unterlauf wesentlich gefährlicher einzustufen sei als der Streckenabschnitt von Seebruck nach Truchtlaching.

Wie beispielsweise der Kanuverband in seiner Stellungnahme darlegte, sei die Alz zwischen Truchtlaching und Altenmarkt als Wildwasser einzustufen. Für das Befahren seien sowohl an den Bootsführer als auch an die Ausrüstung besondere Anforderungen zu stellen. Umso höher sei deshalb die Selbstverantwortung des Einzelnen.

Dennoch sprachen sich fast alle beteiligten Stellen gegen eine erneute Untersagung des Befahrens der Alz mit Booten aus. Die Entscheidung des Landratsamts Traunstein wurde unter der Maßgabe getroffen, dass in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor den im Abschnitt lauernden Gefahren deutlichst gewarnt wird. Dies soll künftig in Form von Hinweisschildern und einer intensiven Aufklärung umgesetzt werden.

„Ich bin sehr froh darüber, dass unter Maßgabe der von vielen Seiten zugesicherten Unterstützung die Alz heuer freigegeben werden kann“, so Landrat Hermann Steinmaßl. Er danke allen, die sich in den vergangenen Wochen mit konstruktiven Vorschlägen an der regen Diskussion beteiligt und so diese Entscheidung möglich gemacht haben. Die nun vorgesehenen Maßnahmen sollen das Sicherheitsrisiko auf ein vertretbares Maß senken. Im Jahr 2007 war es bei Offling, wo die Alz zwei Seitenarme führt, zu einem tödlichen Unfall gekommen.

Die Gemeinde Seeon-Seebruck bot ihre Mithilfe auf verschiedenen Ebenen an, u.a. bei der Aufklärung und der Beseitigung von offensichtlichen Gefahrenstellen. Auch hat die Gemeinde vor, an diesem Flußabschnitt geführte Fahrten für Ungeübte anzubieten. Die Gemeinde Altenmarkt sagte die Mithilfe des Bauhofs bei der Beschilderung, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Koordination von erforderlichen Baumbergungen zu.

Der Fischereiverband Oberbayern sprach sich für die Sperrung aus, weil er negative Auswirkungen auf die Unterwasserflora und –fauna befürchtet. Die Untere Naturschutzbehörde sieht dagegen keine Notwendigkeit einer Sperrung außerhalb der Vogelbrutzeit von Januar bis Juni. Der Anglerbund Chiemsee und der Bezirksfischereiverein befürworteten eine Freigabe, sprachen sich jedoch für eine zeitliche Beschränkung bis 19 Uhr aus. Polizei und DLRG sicherten ihre Unterstützung im Rahmen ihrer Aufgaben und Funktionen zu.

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