Mehrheit für Strafbarkeit des „Upskirtings“
„Frauen und Mädchen sollen keine Angst haben müssen, in der Öffentlichkeit einen Rock zu tragen“

10.11.2019 | Stand 02.08.2023, 18:14 Uhr
−Foto: n/a

Auf gemeinsame Initiative von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Hessen und Schleswig-Holstein hat sich der Bundesrat mehrheitlich für eine Strafbarkeit des so genannten „Upskirtings“, also des heimlichen Fotografierens unter den Rock, ausgesprochen.

BAYERN Er hat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Eisenreich: „Diese Entscheidung war überfällig. In unserer freien Gesellschaft sollen Frauen und Mädchen keine Angst haben müssen, in der Öffentlichkeit einen Rock zu tragen. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass das heimliche Fotografieren unten der Rock strafbar ist – egal ob es in der Wohnung oder auf offener Straße stattfindet. Für die Betroffenen sind solche Bildaufnahmen immer verletzend. Besonders verletzend ist es, wenn die Fotos dann auch noch im Internet veröffentlicht werden und damit praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen sind.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, zur strafrechtlichen Erfassung des „Upskirtings“ eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten – zugänglich gemacht werden.

„Die Schutzlücke im Strafrecht, auf die Bayern schon seit langem hinweist, muss schnellstmöglich geschlossen werden“, so Eisenreich abschließend. „Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Jetzt ist der Bund gefordert.“

Regensburg