Schulausschusssitzung
Forderung des Landkreises – Ruhe-, Schlaf- und Essensräume in Kitas sollen als förderfähig anerkannt werden

25.05.2018 | Stand 29.07.2023, 4:13 Uhr
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Der Landkreis fordert vom Freistaat Bayern eine Anpassung der Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen. Künftig sollen in den jeweiligen Raumprogrammen auch Ruhe-, Schlaf- und Essensräume als förderfähig anerkannt werden.

LANDKREIS REGENSBURG In der letzten Schulausschusssitzung hatte die Landkreisverwaltung über das Ergebnis der durchgeführten Datenerhebung und -analyse zur Raumausstattung von Kindertageseinrichtungen berichtet. Zielsetzung der Analyse war, beim zuständigen Ministerium eine Änderung des Summenraumprogrammes für Kindertageseinrichtungen anzuregen, wenn sich ein entsprechender Handlungsbedarf ergeben sollte.

Die Analyse ergab, dass es diesen Handlungsbedarf tatsächlich gibt. So sind Ruhe- bzw. Schlafräume im Summenraumprogramm nur vorgesehen, sofern es sich um eine Krippe handelt oder in der Einrichtung eine Betreuung von Kindern im Alter unter 3 Jahren stattfindet. Essensräume sind bei keinem der Einrichtungstypen förderfähig. Aus der Auswertung nach Betreuungszeiten ergab sich allerdings, dass fast 42 Prozent der Kindergartenkinder im Betreuungsjahr 2016/17 im Landkreis Regensburg durchschnittlich über sechs Stunden täglich in Kindertagesstätten betreut wurden. Bei diesen Betreuungszeiten kann von einer Ganztagesbetreuung ausgegangen werden. Von allen 130 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Regensburg im Betreuungsjahr 2016/17 verfügen jedoch lediglich 65 Einrichtungen über einen Ruhe- bzw. Schlafraum; davon erfolgt in 50 Einrichtungen U3-Betreuung. Das bedeutet, dass lediglich 15 Kindergärten und Häuser für Kinder, die keine U3-Betreuung anbieten und damit keine finanzielle Förderung für diese Räumlichkeiten vom Freistaat Bayern erhalten haben, einen Ruhe- bzw. Schlafraum vorweisen können; das sind, wenn man die Horte abzieht, lediglich 13 Prozent der Einrichtungen.

Bei der Ausstattung der Kindertageseinrichtungen mit Essensräumen sieht es ähnlich aus. Von den durchschnittlich 7.436 betreuten Kindern nehmen 3.992 und damit über die Hälfte ein Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung ein. Von allen 130 Kindertageseinrichtungen im Betreuungsjahr 2016/17 boten 115 Einrichtungen ein Mittagessen an. Dies belegt die enorme Nachfrage nach Verpflegung und damit den Raumbedarf der Kindertageseinrichtungen an separaten Essensräumen. Lediglich 37 Einrichtungen, also weniger als ein Drittel der Einrichtungen, sind jedoch mit einem Essensraum ausgestattet.

Nachdem in vielen Gesprächen mit Bürgermeistern und Eltern dies immer wieder thematisiert wurde, hat sich Landrätin Tanja Schweiger an die Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Kerstin Schreyer, gewandt, damit künftig auch Ruhe- , Schlaf- und Essensräume als förderfähig anerkannt werden. Von dort kam schon eine Rückmeldung, dass im Rahmen der nächsten Fortschreibung dies gerne geprüft werde.

Regensburg