Antrag abgelehnt
Fluthilfemittel für ehemaliges Gasthaus „Zum Fels‘n“ ausgeschlossen

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 13:54 Uhr
−Foto: n/a

Nachdem offensichtlich der Freistaat Bayern kein Interesse an der Sanierung des Denkmals „Zum Fels‘n“ in Passau hat, wurde das Anwesen verkauft.

PASSAU Die Käufer haben nun öffentlich angekündigt, Mittel aus den Fluthilfeprogrammen bei der Stadt Passau zu beantragen. Dazu stellt die Stadt Passau fest, dass eine Förderung für dieses Anwesen aufgrund der Fluthilfeprogramme aus zwei Gründen ausscheidet:

1. Mittel aus den Fluthilfeprogrammen bekommen ausschließlich Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Hochwasserkatastrophe 2013 Eigentümer der Objekte waren. Während des Hochwassers 2013 war der Verein nicht Eigentümer des ehemaligen Gasthauses „Zum Felsn“.

2. Sowohl der Freistaat Bayern als auch die Stadt Passau haben vielfach darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist für Fluthilfemittel am 30.06.2015 geendet hat. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde kein entsprechender Antrag bei der Stadt gestellt.

Aus diesen Gründen wird die Stadt Passau keine Mittel aus den Fluthilfeprogrammen bewilligen können. Bereits mehrere andere Antragsteller, die tatsächlich als Härtefälle bezeichnet werden können, sind an diesen eindeutigen Regelungen gescheitert.

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