Das wird eine freizügige Badesaison!
FKK-Freigabe: Gemeindetagspräsident Brandl befürchtet Konflikte

08.07.2017 | Stand 14.05.2024, 5:13 Uhr

Nach dem Auslaufen der bayerischen Badeordnung befürchtet Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) vermehrt Konflikte mit Nacktbadern an öffentlichen Badeplätzen.

ABENSBERG In vielen Kommunen sei bisher nicht klar, dass es neuerdings eine Regelungslücke gibt und dass das Nacktbaden nicht mehr wie bisher – von Ausnahmen abgesehen – generell verboten ist. Wörtlich sagte Brandl heute (am Mittwoch) mittag dem Bayerischen Rundfunk (Bayern 1 / Regionalnachrichten Niederbayern / Oberpfalz): "Ich gehe aber davon aus, dass die FKK-Fetischisten das sehr wohl wissen.“ Es sei deshalb sehr wahrscheinlich, „dass da natürlich der Kollateralschaden sofort da sein kann“. Brandl betonte aber: „Ich bin sicher nicht von der prüden Fraktion.“ Eine generelle Freigabe des Nacktbadens halte er jedoch für schwierig. Die bisher landesweit gültige Badeverordnung ist im Herbst 2013 ausgelaufen. Sie hatte an öffentlichen Badeplätzen grundsätzlich Badekleidung vorgeschrieben. Die Gemeinden durften in ausgewählten Zonen jedoch Ausnahmen zulassen. Nach dem Auslaufen der landesweiten Verordnung müssen sich die Kommunen jetzt eigenständig um Regelungen bemühen.

Die entsprechenden Konsequenzen zog inzwischen der Stadtrat von München, der heute (Mittwoch) mit großer Mehrheit eine "Badebekleidungsverordnung" beschloss. Geregelt ist das Nacktbaden auch an zahlreichen Seen, etwa dem Guggenberger Weiher und dem Almer Weiher bei Neutraubling / Lkr. Regensburg, wo kommunale Zweckverbände durch Satzungen die Art der Badebekleidung vorschreiben. Ungeregelt ist dagegen diese Frage zum Beispiel bei einem beliebten Kiesweiher nahe Pocking / Lkr. Passau. Christian Hanusch von der Stadt Pocking teilte dem BR heute dazu mit, dass an einem Weg in der Nähe des Baggersees "das Kreuzen des Wegs durch Nacktbader, nicht aber das Entlanggehen durch Nacktbader geduldet wird".

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