Anzeigepflichtig
Fischseuche „IHN“ im Landkreis Altötting festgestellt

13.08.2018 | Stand 02.08.2023, 23:49 Uhr
−Foto: n/a

Symptome sind punktförmige Blutungen in der Muskulatur, eine dunklere Verfärbung der Haut, hervorstehende Augen (Glotzaugen) sowie eine deutlich erhöhte Sterblichkeitsrate

LANDKREIS ALTÖTTING. In einem Fischzuchtbetrieb im Landkreis Altötting wurde die anzeigepflichtige Fischseuche IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose) festgestellt.

Die IHN ist eine spezifische Viruserkrankung bei den Fischen, die nicht auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragbar ist, eine Gesundheitsgefährdung somit ausgeschlossen. Besonders empfänglich für die IHN sind Fische der Gattung Salmoniden und hier speziell die Regenbogenforelle. Andere Fischarten wie zum Beispiel Karpfen, Saiblinge oder Seeforellen erkranken nicht.

Die IHN wurde erstmals 1957 bei Lachsen entlang der Pazifikküste Nordamerikas nachgewiesen und breitete sich über Kanada, die Vereinigten Staaten und Asien auch nach Europa aus. 1992 wurde die Fischseuche erstmals in Deutschland festgestellt.

Übertragen wird die Viruskrankheit vor allem bei einem Zukauf von infizierten Fischen aber auch über erregerhaltiges Wasser und über kontaminierte Gerätschaften. Typische Krankheitssymptome sind punktförmige Blutungen in der Muskulatur, eine dunklere Verfärbung der Haut und vereinzelt auch hervorstehende Augen (Glotzaugen) sowie eine deutlich erhöhte Sterblichkeitsrate.

Durch die IHN können in Fischzucht- und Teichanlagen erhebliche wirtschaftliche Verluste entstehen. Im Rahmen der staatlichen Seuchenbekämpfung unterliegt der betroffene Fischhaltungsbetrieb jetzt strengen behördlichen Auflagen. Zusätzlich wurden um den Betrieb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den geographischen Gegebenheiten ein Sperrgebiet und ein Überwachungsgebiet festgelegt. In der Folge werden die einzelnen Fischhaltungsbetriebe, die im Sperrgebiet liegen, vom Veterinäramt überprüft und die gehaltenen Fische werden auf Krankheitsanzeichen untersucht.

In diesem Zusammenhang appelliert das Veterinäramt an alle Fischhaltungsbetriebe, soweit noch nicht geschehen, ihrer Registrierungsverpflichtung gemäß § 6 Fischseuchenverordnung nachzukommen. Registrierungspflichtig sind alle Teichanlagen in denen Satzfische und Speisefische gehalten werden, auch wenn die Fische nur für den Eigenbedarf bestimmt sind. Reine Zierfischteiche sind somit ausgenommen.

Zusätzliche Informationen sowie die Karten zum Sperrgebiet und Überwachungsgebiet sind dem Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 27 vom 14. August 2018 zu entnehmen. Für weitere Fragen und für die Anmeldung von Fischhaltungen steht das Veterinäramt gerne unter Tel. 08671/502-801 zur Verfügung.

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