Die Unternehmen wollen das arbeitgeberfreundliche Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Krankschreibungen nicht nicht nutzen, um ihre Vorschriften zu verschärfen.
DEUTSCHLAND In der Umfrage des Nachrichtenmagazins Focus unter Großkonzernen und Mittelständlern erklärten alle Firmen, sie beabsichtigten ihre aktuellen Regeln beizubehalten. Der Umfrage zufolge behandeln Unternehmen Mitarbeiter, die krank werden, unterschiedlich.
Die große Mehrheit (70 Prozent) der Arbeitgeber verlangt, dass sich arbeitsunfähige Beschäftigte spätestens nach drei Tagen vom Arzt krankschreiben lassen Diese Regel sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. 23 Prozent der Firmen verpflichten bestimmte Mitarbeiter allerdings dazu, schon am ersten Tag einer Krankheit ein Attest vorzulegen. Zwei Prozent der Firmen verlangen den Nachweis auch, wenn Angestellte an bestimmten Tagen ausfallen, etwa kurz vor dem Wochenende.
Regensburg